Publikationen - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Alle Vorankündigung Ausschreibungen Zuschläge Präqualifikationen Zusammenfassungen Wettbewerbe Vergebene Wettbewerbe Abbrüche Berichtigungen Widerrufe

  • Abbruch: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

    (23068) 341 Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche

    24. Oktober 2023: Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts über die Schweizer Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre) und Leitung von Arbeitsgruppen mit Experten aus diesem Bereich.

  • Abbruch: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

    (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL - Lot 3

    8. September 2021: Nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 ist das BLV gesetzlich verpflichtet, nationale Referenzlaboratorien (NRL) zu bezeichnen. Im Anhang 8 der LMVV sind die Aufgaben der NRL grob beschrieben. Dabei sind die Punkte 1, 2, 4, 5 und 7 als Grundleistung definiert.

  • Abbruch: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

    (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL - Lot 2

    8. September 2021: Nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 ist das BLV gesetzlich verpflichtet, nationale Referenzlaboratorien (NRL) zu bezeichnen. Im Anhang 8 der LMVV sind die Aufgaben der NRL grob beschrieben. Dabei sind die Punkte 1, 2, 4, 5 und 7 als Grundleistung definiert.

  • Abbruch: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

    (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL - Lot 1

    8. September 2021: Nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 ist das BLV gesetzlich verpflichtet, nationale Referenzlaboratorien (NRL) zu bezeichnen. Im Anhang 8 der LMVV sind die Aufgaben der NRL grob beschrieben. Dabei sind die Punkte 1, 2, 4, 5 und 7 als Grundleistung definiert.