Abbruch 1216537: (21060) 341 Nationale Referenzlaboratorien NRL
Publiziert am: 8. September 2021
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 ist das BLV gesetzlich verpflichtet, nationale Referenzlaboratorien (NRL) zu bezeichnen. Im Anhang 8 der LMVV sind die Aufgaben der NRL grob beschrieben. Dabei sind die Punkte 1, 2, 4, 5 und 7 als Grundleistung definiert.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Artikel 43, Abs. 1, Bst. b BöB, kein Angebot ist eingegangen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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