Ausschreibung 1244307: (22108) 609 Schweizweite IKT-Stores

Publiziert am: 10. Februar 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Die IKT-Stores sollen Benutzerinnen und Benutzer bei Bedarf und/oder Problemen im Zusammenhang mit Notebook (Client), Smartphone und SmartCard vor Ort rasch und unkompliziert helfen, bzw. das Abholen von Materialbestellungen / Zubehör etc. ermöglichen. Je Standort sollen sich geschulte Supporter um die Benutzeranliegen kümmern. Diese sollen Tickets und Aufträge für die Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der für die Mitarbeiter des Bundes eingesetzten Arbeitsplatzsystem-Palette bearbeiten können. Das heisst, Neugeräte und Zubehör an die Bundesmitarbeiter abgeben, im Störungsfall austauschen. Nach Bedarf sind einzelne Artikel zum Versand bereitzustellen, welche durch den Transportpartner des BIT zu den Kunden geliefert werden sollen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72600000: Computerunterstützung und -beratung
  • 72220000: Systemberatung und technische Beratung
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 72150000: Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
  • 63120000: Lagerung und Lagerhaltung
  • 50324000: Unterstützungsdienste für Personalcomputer
  • 79991000: Lagerbestandskontrolle
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Februar 2022 Publikationsdatum
10. Februar 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. März 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. März 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

31. März 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
12% ZK01 Standortabdeckung I
10% ZK02 Standortabdeckung II
9% ZK03 Standortabdeckung III
5% ZK04 Übrige Standorte
8% ZK05 Erfahrungen im Umgang mit Arbeitsplatzsystemen (APS)
9% ZK06 Öffnungszeiten in den IKT-Stores
7% ZK07 Referenzen Geschäftskunden
5% ZK08 Personalbestand in IKT-Store
5% ZK09 Nachtbelieferungsmöglichkeit
30% ZK10 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern und Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Sicherheitsvorgaben
Der Anbieter ist bereit die im Anhang 8 beschriebenen Sicherheitsvorgaben Si001-IKT-Grundschutz_V4-5-d vorbehaltslos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter stellt einen dedizierten Storeverantworltichen (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen der Projektumsetzung/Implementierung zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC (oder seine Stellvetretung) verfügbar sein und bei Bedarf vor Ort. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie seiner Stellvertreter.

EK04
Entsorgung / Recycling
Der Anbieter weist nach, wie er innerhalb der Firma den Ressourcenverbrauch reduziert und/oder optimiert und wie er mit Abfällen umgeht.
Bezüglich Abfalltrennung und -Rückführung hat er zu bestätigen, dass er die anfallenden Verpackungsmaterialien fachgerecht trennt, recycelt oder entsorgt. Dabei sind Karton-, Papier- und EPS-Stoffe zwingend zu recyceln. Für die anderen Wertstoffe ist das entsprechende Vorgehen nachvollziehbar zu beschreiben (vgl. Kapitel 5.8 des Pflichtenheftes).
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation, wie die genannten Punkte bzgl. Entsorgung/Recycling in der Firma umgesetzt werden.

EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Regelmässiges Reporting
Der Anbieter bestätigt, dass er über ein Reportingsystem verfügt, wo die erbrachten Leistungen wie folgt ausgewiesen werden können:
- Anzahl Incident-Tickets
- Anzahl MAC-Aufträge
- Übrige Leistungen
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe 2016 Stand 2021
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (Anhang 11) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Besonders hingewiesen wird an dieser Stelle auf die besonderen vertraglichen Bestimmungen zu den SLA (vgl. Ziff. 5.3 des Vertragsentwurfs sowie Kapitel 4.3 [SLA] im Pflichtenheft).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit ist durch den Anbieter nachzuweisen.
Nachweise
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes gültiges Zertifikat.

EK10
Mehrsprachigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er an jedem IKT-Store Standort mindestens zwei Landessprachen abdecken kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Öffnungszeiten
Der Anbieter bestätigt, dass alle IKT-Store Standorte mindestens von Montag bis Freitag durchgehend von 09.00 – 17:00 Uhr geöffnet sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Auftreten Mitarbeiter vor Ort
Der Anbieter bestätigt, dass die Mitarbeiter in adäquatem Auftreten den Kunden gegenüber bundeskonform erscheinen (vgl. Kleiderordnung Anhang 09).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Profil ICT Techniker (Professional)
Der Anbieter weist nach, dass je IKT-Store mindestens 1 Mitarbeitender die Rolle ICT Techniker II (Professional) gemäss Swiss ICT abdecken kann (siehe Link: https://www.berufe-der-ict.ch/)
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation je IKT-Store mittels Zertifikat des entsprechenden Mitarbeitenden.

EK14
Subunternehmer
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt der Anbieter die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Prozessschritten (vgl. Kapitel 4.1 - 4.9 des Pflichtenhefts) auf.
Nachweis
Auflistung der beigezogenen Subunternehmen, deren Funktion/Themengebiet und welche IKT-Store Standorte durch wen abgedeckt werden können.

EK15
Standorte
Der Anbieter zeigt auf, wie er in Zürich, Genève und Neuchâtel je einen IKT-Store eröffnen wird, oder dass schon je ein bestehender IKT-Store Standort in diesen 3 Städten vorhanden ist.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation mit Adresse, wo die Stores ihren Standort in den obengenannten 3 Städten haben werden und ab welchem Quartal die jeweiligen Standorte realisierbar sind. Der jeweilige IKT-Store an den 3 Standorten muss spätestens im Folgequartal nach Vertragsunterzeichnung realisiert sein. Als Stichtag für die Bewertung gilt der 30.06.2022 als Vertragsunterzeichnungsdatum.

EK16
Infrastruktur
Der Anbieter zeigt auf, dass er folgende Infrastrukturthemen je IKT-Store abdecken kann:
- einen separaten Arbeitsplatz für die Bundesmitarbeiter für das «First Login»
- jeder Store muss entsprechend beschildert werden (anhand Vorgaben BIT).
- es gibt Desinfektionsbehälter in jedem Store und die Corona-Massnahmen werden gemäss BAG eingehalten.
- es besteht die Möglichkeit die Kunden zu empfangen mittels einem Anmeldesystem oder ähnlichem.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation, wie die genannten Punkte bzgl. Infrastruktur in den IKT-Stores umgesetzt werden.

EK17
Dezentrale Lagerung in den IKT Stores
Der Anbieter bestätigt, dass er einen abschliessbaren Raum oder Schrank für die Lagerung aller Bundesmaterialien vom BIT je IKT-Store zur Verfügung hat.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK18
Direktversand und zentrale Lagerung
Der Anbieter zeigt auf, wie er die Anforderungen gemäss Kapitel 4.9 im Pflichtenheft erfüllen kann.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation über Lager- und Versandabläufe (Konzept oder bereits vorhandene Unterlagen).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Eichenweg 3
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1244307 (22108) 609 Schweizweite IKT-Stores