Zuschlag 1226099: (21019) 201 Mietwagen
Publiziert am: 1. November 2021
Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung), SBB AG, EPFL, ETH Zürich
Den Zuschlag erhält die Firma AMAG Services AG, Europcar.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers erfüllt 100%-ig die geforderten Eignungskriterien und erreichte die höchste Punktzahl betreffend dem Zuschlagskriterium ZK01 Preis, Zuschlagskosten und Rabattsatz. Des Weiteren deckt der Zuschlagsempfänger das geforderte Stationennetz Zuschlagskriterien ZK02-06 vollumfänglich ab. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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5600 Punkte | ZK01 Preise Schweiz |
300 Punkte | ZK02 Station Luzern |
300 Punkte | ZK03 Station Thun |
300 Punkte | ZK04 Station Bellinzona |
300 Punkte | ZK05 Station St. Gallen |
300 Punkte | ZK06 Station Fribourg |
240 Punkte | ZK07 Dedizierte Online Buchungsplattform: Buchungen durch Assistenten resp. Travel Arranger |
240 Punkte | ZK08 Dedizierte Online Buchungsplattform: Rechnungen online abrufbar |
320 Punkte | ZK09 Dedizierte Online Buchungsplattform: Single Sign On (SSO) |
300 Punkte | ZK10 Durchschnittsalter der schweizerischen Flotte |
400 Punkte | ZK11 Durchschnittliche CO2-Emissionen der schweizerischen Fahrzeugflotte (auf Basis WLTP) |
400 Punkte | ZK12 Anteil Full-Hybrid Fahrzeuge der CH-Fahrzeugflotte zum Zeitpunkt Q2 2021 |
600 Punkte | ZK13 Übernahme- und Rückgabe 365 Tage in der Schweiz |
400 Punkte | ZK14 1 Minivan 12 Plätzer XVAR oder gleichwertiges Fahrzeug in Schwarz oder dunkler Farbe (ohne Werbung) in Lausanne |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.10.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bemerkungen zum Gesamtpreis (Ziffer 3.2)
- Preis: CHF 1'954'251.00
- Zuschlagskosten: CHF 555'220.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Bundesgasse 32
3003 Bern
Telefon: +41 58 469 64 25
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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