Ausschreibung 1201307: (21019) 201 Mietwagen

Publiziert am: 14. Juni 2021

Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung), SBB AG, EPFL, ETH Zürich

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen und kompetenten Auftragnehmer für die Bereitstellung der benötigten Personenwagen und Nutzfahrzeuge zu finden, welcher in der Lage ist, das gewünschte Volumen und Anforderungen für die Bedarfsstellen zu gewährleisten und zu erfüllen.
Leistungsgegenstand der Option 1 im Zeitraum 01.04.2022 – 31.03.2026:
- Bereitstellung von benötigten Personenwagen und Nutzfahrzeuge für geschäftliche Zwecke
- Vorteilhafte Konditionen und Preise


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34110000: Personenkraftwagen
  • 34144700: Nutzfahrzeuge
  • 79997000: Dienstleistungen für Geschäftsreisen
Gruppen:
  • V: Fahrzeuge
Untergruppen:
  • V-V: Fahrzeuge
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Juni 2021 Publikationsdatum
14. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

30. Juni 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

2. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

6. August 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2022 Geplanter Projektstart
31. März 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5600 Punkte ZK01 Preise Schweiz
300 Punkte ZK02 Station Luzern
300 Punkte ZK03 Station Thun
300 Punkte ZK04 Station Bellinzona
300 Punkte ZK05 Station St. Gallen
300 Punkte ZK06 Station Fribourg
240 Punkte ZK07 Dedizierte Online Buchungsplattform: Buchungen durch Assistenten resp. Travel Arranger
240 Punkte ZK08 Dedizierte Online Buchungsplattform: Rechnungen online abrufbar
320 Punkte ZK09 Dedizierte Online Buchungsplattform: Single Sign On (SSO)
300 Punkte ZK10 Durchschnittsalter der schweizerischen Flotte
400 Punkte ZK11 Durchschnittliche CO2-Emissionen der schweizerischen Fahrzeugflotte (auf Basis WLTP)
400 Punkte ZK12 Anteil Full-Hybrid Fahrzeuge der CH-Fahrzeugflotte zum Zeitpunkt Q2 2021
600 Punkte ZK13 Übernahme- und Rückgabe 365 Tage in der Schweiz
400 Punkte ZK14 1 Minivan 12 Plätzer XVAR oder gleichwertiges Fahrzeug in Schwarz oder dunkler Farbe (ohne Werbung) in Lausanne

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 3 abgeschlossenen Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren nach (massgebendes Datum: Publikation der Ausschreibung).
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Ausgefülltes Referenzformular.

EK03
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft beschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Betriebsorganisation
Die Anbieterin stellt die Betriebsorganisation gemäss Pflichtenheft K. 4.2.12 sicher.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Betriebsorganisation.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der SPOC ist in der Lage in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache zu erstellen und abliefern zu können. Das Sprachniveau der beiden Sprachen beträgt mindestens C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der geforderten Sprachkenntnisse der Schlüsselperson.

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
und ergänzend, im Bereich der IT Dienstleistungen (Zugriff auf die Buchungsplattform):
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten grundsätzlich die oben aufgelisteten AGB des Bundes sowie die AGB der weiteren Beschaffungsstellen (Anhänge 11, 13 und 16). Ergänzend dürfen – in Bezug auf einzelne Mietverhältnisse – AGB’s der Anbieterin zur Anwendung kommen. Sie dürfen auf keinen Fall die AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen ändern oder ersetzen – nur Ergänzungen in dem von den AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen nicht geregelten Bereich sind erlaubt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der aufgeführten AGB.

EK08
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Die Anbieterin ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 7, 10, 12, 15 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz sämtlicher Vertragsentwürfe (Schweiz. Eidgenossenschaft, EPFL, ETH und SBB).

EK09
Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechende Zertifikate.

EK10
Rechnungsstellung
Nachweis, dass die Anbieterin zum Zeitpunkt der Offerteneinreichung Rechnungen elektronisch in Form von E-Rechnungen erstellen kann. Bestätigung, dass die Anforderung des Pflichtenhefts Kap. 4.2.10 und der E-Rechnung Kap. 10.3.2 erfüllt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Zahlungsmethoden
Bestätigung, dass die Anbieterin folgende Zahlungsmethoden akzeptiert:
E-Voucher (Rechnung), Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express etc.), Charge Cards.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation.

EK12
Mietwagenstationen
Folgende Orte sind Pflichtstationen und zu bestätigen:
Zürich, Bern, Zürich Flughafen, Basel Flughafen, Genf Flughafen und Lausanne.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und eine Übersichtsliste sämtlicher Schweizer Mietwagenstationen mit Adressen ist einzureichen.

EK13
Standardstatistiken und Rumba Statistiken
Nachweis, dass die vorgegebenen Kriterien der Statistiken gemäss Beispiele (Anhang 4 Beispiel Standard Statistik und Anhang 5 RUMBA Statistik) geliefert und im Excel weiterverarbeitet werden können.
Nachweis
Nachweis mit einem Beispiel im Format PDF und Excel.

EK14
Online Buchungsplattform:
Darstellung und Vollständigkeit der vereinbarten Spezialkonditionen.
Personenwagen Schweiz:
- unlimitierte Kilometer
- Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung
- LDW (Vollkaskoversicherung) mit CHF 0 Selbstbehalt
- PAI (Personenversicherung)
- LAF (Strassenverkehrsgebühren)
- Mehrwertsteuer
- Mindestalter des Lenkers: 19 Jahre (in der Schweiz); mindestens seit 1 Jahr im Besitz des Führerausweises
- Einwegmieten
- Navigationssystem
- Winterausrüstung
- allfällige Kreditkartengebühren
- allfälliger Bahnhofzuschlag

Nutzfahrzeuge Schweiz:
- unlimitierte Kilometer
- Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung
- LDW (Vollkaskoversicherung) mit CHF 0 Selbstbehalt
- PAI (Personenversicherung)
- LAF (Strassenverkehrsgebühren)
- Mehrwertsteuer
- Mindestalter des Lenkers: 20 Jahre (in der Schweiz); mindestens seit 1 Jahr im Besitz des Führerausweises
- Navigationssystem
- Winterausrüstung
- allfällige Kreditkartengebühren
- allfälliger Bahnhofzuschlag
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Online Buchungsplattform:
Für die Reservation: die betreffende Bedarfsstelle resp. Rechnungsstelle kann ausgewählt und Referenzen sowie Kostenstellen können hinterlegt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16
Online Buchungsplattform:
Bestätigung, dass Buchungen online storniert/geändert werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
und ergänzend, im Bereich der IT Dienstleistungen (Zugriff auf die Buchungsplattform):
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten grundsätzlich die oben aufgelisteten AGB des Bundes sowie die AGB der weiteren Beschaffungsstellen (Anhänge 11, 13 und 16). Ergänzend dürfen – in Bezug auf einzelne Mietverhältnisse – AGB’s der Anbieterin zur Anwendung kommen. Sie dürfen auf keinen Fall die AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen ändern oder ersetzen – nur Ergänzungen in dem von den AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen nicht geregelten Bereich sind erlaubt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Preisgarantie und Teuerungsklausel:
Die Mietpreise und Konditionen gelten im Sinne einer Preisgarantie fest bis zum 31. März 2023. Sie basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik /LKI) von 100 Punkten (Basis Dezember 2020). Die Preise können erstmals per 01.04.2023 erhöht werden. Diese Anpassung kann aufgrund der Veränderung des Landesindexes einmal jährlich angepasst werden. Massgebend für die Anpassungen ist jeweils der Indexstand des vorangegangenen Dezembers. Die Auftragnehmerin teilt der Bundesverwaltung die neu gültigen Mietpreise bis spätestens Ende Februar des jeweiligen Jahres schriftlich mit.
Falls die Preise sinken, ist die Auftragnehmerin zur Senkung der von ihrer offerierten Preise ab dato Anpassung des Indexes ebenfalls verpflichtet. Die neue Preisliste erlangt erst Gültigkeit und ersetzt die vorhergehende, wenn die Auftraggeberin schriftlich die neue Preisliste bestätigt hat. Diese ist für ein weiteres Jahr gültig.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung), SBB AG, EPFL, ETH Zürich
Bundesgasse 32
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1201307 (21019) 201 Mietwagen