Publikationen - armasuisse Immobilien Portfolio- und Umweltmanagement

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  • Ausschreibung: armasuisse Immobilien Portfolio- und Umweltmanagement

    PUM005 Lärmsanierungsmassnahmen

    20. Oktober 2016: In der Revision der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) sind verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen definiert (LSV, Angang 9). Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsrevision am 30. Juni 2010 genehmigt. Diese ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.
    Die Sanierungsfrist für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze hinsichtlich der Lärmsituation läuft bis zum 31. Juli 2025.

    armasuisse Immobilien …