Ausschreibung 933847: PUM005 Lärmsanierungsmassnahmen
Publiziert am: 20. Oktober 2016
armasuisse Immobilien Portfolio- und Umweltmanagement
In der Revision der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) sind verbindliche Belastungsgrenzwerte für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen definiert (LSV, Angang 9). Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsrevision am 30. Juni 2010 genehmigt. Diese ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. armasuisse Immobilien sucht Unternehmungen, welche Leistungen in der Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungsprojekten für sanierungspflichtige Waffen-, Schiess- und Übungsplätze erbringen. Die Leistungen beziehen sich auf fachtechnische, koordinative und administrative Tätigkeiten innerhalb der folgenden Bereiche: Umfang: 1'000 Stunden pro Jahr
Die Sanierungsfrist für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze hinsichtlich der Lärmsituation läuft bis zum 31. Juli 2025.
• Umfassende fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Lärmsanierungsprogrammen auf militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen
• Begehungen von Schiess- und Waffenplätzen zwecks Verifizierung, Ergänzung und Korrektur der im SLMS erfassten Lärmquellen und Grundlagendaten, sowie zur Klärung möglicher Sanierungsvarianten und Entwicklungsspielräumen der jeweiligen Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
• Identifizieren und Erfassen von massgebenden und kritischen Lärmquellen, die zu einer Überschreitung der Belastungsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) führen
• Aktualisierung des bestehenden Katasters auf der Basis der aktuellsten Grundlagendaten
• Berechnung / Simulation von möglichen Sanierungsvarianten
• Überprüfung / Beratung / Begleitung bei der Ausführung von baulichen Lösungen zur Lärmsanierung
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungen sind während der gesamten Vertragsdauer am Standort des Beauftragten, für Sitzungen und Besprechungen bei armasuisse Immobilien in Bern und für Abklärungen, Begehungen und teilweise für Projektsitzungen am Objekt vor Ort zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst werden. Die Kommunikation und die Dokumentation im Vergabeverfahren erfolgen in deutscher Sprache. Die Auftragsabwicklung erfolgt in Deutsch (Wort und Schrift). |
31. Oktober 2016 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 31.10.2016 zu stellen. Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch geöffnet werden. |
29. November 2016 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Einreichung auf dem Postweg b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO Das Angebot ist verschlossen mit dem Stichwort: „Schiesslärmsanierungskonzepte für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Umschlag darf nicht geöffnet werden.“ einzureichen. |
2. Dezember 2016 | Offertöffnung | a) Bei Einreichung auf dem Postweg b) Bei Abgabe an armasuisse CC WTO Das Angebot ist verschlossen mit dem Stichwort: „Schiesslärmsanierungskonzepte für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Umschlag darf nicht geöffnet werden.“ einzureichen. |
15. Februar 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Z1: Erfahrungsnachweise des eingesetzten Projektleiters und des Fachspezialisten Akustik / GIS (PL Stv.): |
30% | Z2: Preis: |
20% | Z3: Auftragsanalyse und Projektorganisation: |
10% | Z4: Präsentation: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind aufgrund der personenbezogenen Leistungen, der Vermeidung von Schnittstellen und der Gewährleistung der/des Datensicherheit/-schutzes nicht zugelassen.
E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
Nachweis: Die gültige Betriebssicherheitserklärung ist dem Angebot beizulegen, oder der Anbieter willigt schriftlich ein, eine Betriebssicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
E2 Personensicherheitsprüfung
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen.
Nachweis: Die am Projekt beteiligten Mitarbeiter bestätigen schriftlich über eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance zu verfügen oder die am Projekt beteiligten Mitarbeiter willigen schriftlich ein, eine Personensicherheitsprüfung ab Einreichung des Angebots umgehend durchführen zu lassen. Die gültigen Personensicherheitsprüfungen sind erst bei einem allfälligen Zuschlag dem Auftraggeber vorzulegen.
E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss einen Projektleiter und einen Fachspezialist Akustik sowie weitere Mitarbeitende beistellen können. Der Projektleiter als direkte Hauptansprechperson übernimmt die Funktion Mandatsleiter.
Nachweis: Der Anbieter hat im Teil C die Mitarbeiterkapazitäten nach Treu und Glauben anzugeben. Der Anbieter muss über mindestens 3 für die zu erbringenden Leistungen qualifizierte Mitarbeiter verfügen.
E4 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis: Der Anbieter hat im Teil C zu bestätigen, dass er bereit ist, bei Vorliegen wichtiger Gründe, die eingesetzten Mitarbeitenden zu ersetzen.
E5 Sprachkenntnisse
Die Mitarbeiter verfügen über sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse (Wort und Schrift).
Nachweis: Die Deklaration der Beherrschung der geforderten Sprachen ist im Teil C abzugeben.
E6 Firmenreferenzen
Der Anbieter muss Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern nachweisen können.
Nachweis: Im Teil C muss der Anbieter zwei Referenzprojekte, je ein Projekt aus den folgenden Tätigkeitsfeldern angeben:
1.Berechnung / Simulation von Lärmsanierungsvarianten
2.Fachliche Kompetenz bei der Festlegung und Begleitung von Lärmsanierungsmassnahmen im Bereich Schiess-, Strassen-, Bahn- oder Baulärm
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 10 Jahre seit erfolgreichem Abschluss des Auftrages sein, oder müssen seit mindestens zwei Jahren laufen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Immobilien
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Der Zuschlag erfolgt nach der Genehmigung des Vergabeantrags durch das Vergabegremium armasuisse Immobilien und unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ des Bundes.
2. Die Ausarbeitung des Angebots wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen bleiben im Besitz von armasuisse Immobilien.
3. Willigt die zu prüfende Person (Personensicherheitsprüfung) oder Firma (Betriebssicherheitsprüfung) nicht in die Sicherheitsprüfung ein oder besteht sie die Überprüfung nicht, kann der Auftrag nicht erteilt werden.
4. Es wird kein Teuerungsausgleich für die vorgesehene Mandatsdauer gewährt.
5. Das im Leistungsbeschrieb (Teil B) dargestellte Mengengerüst der Arbeitsstunden und der Anzahl Anfahrten stellt eine Schätzung dar und dient als kalkulatorische Grundlage für die Ausschreibung. Daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
6. Dieser Auftrag wird in der Regel alle 5 bis 7 Jahre neu ausgeschrieben. Die Vergabestelle behält sich vor, bei der nachfolgenden Ausschreibung dieses Auftrages die Frist zur Angebotseinreichung von 40 auf 24 Tage zu verkürzen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Kasernenstrasse 19
3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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