Ausschreibung 954577: (17088) 485 IKT-ProgFMÜ-P1

Publiziert am: 17. Februar 2017

Informatik Service Center ISC-EJPD

- Lieferung von Software und ihrer Lizenzierung
- Entwicklung oder Anpassung der Lösung entsprechend Anforderungen und Angebot
- Integration der Lösung in die Infrastruktur des ISC-EJPD
- Testing
- Analyse von Fehlern und Lieferung von Fehlerkorrekturen
- Trainings
- Erstellung und Lieferung von Produktokumentationen
- Sicherstellen des Supports nach der Implementation


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Lieferung eine Softwaresystems "Information Request Component (IRC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre

  • Lot 2:

    Lieferung eines Softwaresystems "Warrant Management Component (WMC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre

  • Lot 3:

    Lieferung eines Softwaresystems "Retained Data Component (RDC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2017 Publikationsdatum
17. Februar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. März 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrags Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. März 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Lieferung eine Softwaresystems "Information Request Component (IRC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1: Kosten und Preise
60% ZK2: Erfüllung der Anforderungen
5% ZK3: Präsentation



2: Lieferung eines Softwaresystems "Warrant Management Component (WMC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1: Kosten und Preise
60% ZK2: Erfüllung der Anforderungen
5% ZK3: Präsentation



3: Lieferung eines Softwaresystems "Retained Data Component (RDC)" inklusive Wartung und Support für 3 Jahre
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1: Kosten und Preise
60% ZK2: Erfüllung der Anforderungen
5% ZK3: Präsentation



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.

EK 01
Die Anbieterin verfügt über ausreichende wirtschaftliche/finanzielle Ressourcen um die mit dem Zuschlag für diese WTO-Ausschreibung verbundenen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

EK 02
Die Anbieterin verfügt über ausreichend Erfahrung mit Projekten, die in Umfang und Komplexität mit mindestens einem der Lose dieser WTO-Ausschreibung vergleichbar sind. Die Anbieterin weist diese Erfahrung auf Basis mindestens 1 (einer) Referenz in den vergangenen zwei Jahren aus.

EK 03
Die Anbieterin bezeichnet eine Person als Single Point of Contact (SPOC), die die Hauptprojektleitung wahrnimmt. Sie wird einen Strafregisterauszug dieser Person aus ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem sie beschäftigt ist, beibringen, der nicht mehr als 30 Tage alt ist. Zusätzlich stellt die Anbieterin in der Angebotsphase eine Liste zur Verfügung, die die Namen, Funktionen und Stellvertretungen aller Personen aufführt, die für das Projekt und den Betrieb des zu liefernden Systems eingesetzt werden und liefert für diese Personen - nachdem die relevanten Verträge zwischen ISC-EJPD und Anbieterin unterzeichnet worden sind - Strafregisterauszüge, so dass diese Personen sowie die Person, die die Hauptprojektleitung wahrnimmt, einer Personensicherheitsprüfung nach Artikel 11 der Verordnung über Personsicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) unterzogen werden können. Weitere Informationen sind auf www.aios.ch verfügbar (auf Deutsch, Französisch und Italienisch).

EK 04
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch das ISC-EJPD beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet das ISC-EJPD ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die Einarbeitungszeit der als Ersatz eingesetzten Mitarbeitenden bleibt für das ISC-EJPD ohne Kostenfolge.

EK 05
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Annex [10] zum Pflichtenheft "Einhaltung der Arbeitsbestimmungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Mann und Frau", "Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB" einhalten.
Die Anbieterin darf keine Subunternehmer und Unterlieferanten einsetzen, bevor diese Selbstdeklaration von Subunternehmer oder von der Sublieferantin eingereicht ist und bevor das ISC-EJPD schritlich seine Zustimmung zum Einsatz der Subunternehmer und/oder Sublieferanten gegeben hat.
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 06
Die Anbieterin akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (vgl. Annex [5] zum Pflichtenheft)
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware
• für Informatikdienstleistungen
Anbieterinnen, die Modifikationen an den AGB anbringen (Ergänzungen, Anpassungen, Deroagtionen) werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 07
Die Anbieterin muss einen Nachweis erbringen, dass sie ein existierendes, regelmässig verifiziertes und aktuelles Qualitätsmanagementsystem besitzt (intern oder entsprechend ISO Standard 9001ff. oder gleichwertig). Die Anbieterin stellt sicher, dass alle Subunternehmer, die von der Anbieterin beigezogen werden, über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, auch wenn dieses nicht zwingend ISO 9001ff. oder einem gleichwertigem System entsprechen muss.

EK 08
Die Anbieterin akzeptiert als Arbeitsort die Geschäftsräume des ISC-EJPD in Bern, sofern die Arbeit dort nötig ist oder vom ISC-EJPD so verlangt wird. Die Entwicklungsarbeiten können im Allgemeinen in den Räumlichkeiten der Anbieterin geleistet werden.

EK 09
Die Anbieterin stellt zusammen mit ihrem Angebot eine Produkte-Roadmap zur Verfügung und liefert wenigstens einmal pro Jahr eine Produkte-Roadmap sowie eine Release-Plan. Diese Produkte-Roadmap muss mit dem ISC-EJPD abgestimmt werden (Liste der zukünftigen geplanten Features inklusive Beschreibung der Features und geplante Release- und Lieferdaten)

EK 10
Die Anbieterin akzeptiert das NDA (Non Disclosure Agreement) (vgl. Annex [8] zum Pflichtenheft). Falls die Anbieterin Subunternehmer einsetzen will, stellt sie sicher, dass auch die Subunternehmer das NDA unterzeichnen. Subunternehmer müssen vorgänig durch das ISC-EJPD genehmigt werden, bevor diese das NDA unterzeichnen können.

EK 11
Die Schlüsselpersonen müssen fliessend englisch und/oder deutsch sprechen.
Die Anbieterin muss sich bewusst sein, dass nicht alle Dokumentationen und Unterlagen, die vom ISC-EJPD zur Verfügung gestellt werden, in englischer Sprache vorliegen, sondern einige lediglich auf Deutsch.
Die Anbieterin akzeptiert dies und wird alle nötigen Massnahmen ergreifen, namentlich die Übersetzung dieser Unterlagen auf eigene Kosten veranlassen, sofern erforderlich.

EK 12
Die Anbieterin akzeptiert den Vertragsentwurf, vgl. Annex [9] zum Pflichtenheft, ohne Vorbehalte. Der definitive Vertrag wird auf Deutsch verfasst. Die englische Fassung des Vertragsentwurfs dient lediglich der Illustration. Nur die deutsche Fassung ist bindend.

EK 13
Die Anbieterin garantiert, das Schweizer Recht zu akzeptieren und ist gewillt, alle technischen und admistrativen Regeln einzuhalten, die die Bundesverwaltung für IT Projekte vorgibt.

EK 14
Die Anbieterin ist damit einverstanden, dass die weitere Planung sowie die nötigen Detailkonzeptarbeiten unmittelbar nach dem Zuschlag beginnen, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. Hierfür muss die Anbieterin Ressourcen bereitstellen. Sofern notwendig, wird ein Letter of Intent (LOI) abgeschlossen.

EK 15
Die Anbieterin hat eine Kontaktperson zu bezeichnen (SPOC), die befugt ist, Entscheidungen zu eskalierenden Problemen in Verbindung zum Auftrag zu entscheiden. Ein SPOC wird benötigt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Zuschlags bis zum Ende der Vertragsdauer. Ein Ersatz ist möglich, aber nur nach schriftlicher Zustimmung des ISC-EJPD.

EK 16
Die Anbieterin muss sicherstellen, dass die Datenverarbeitung im Rahmen der Pflege und des Supports ausschliesslich in der Schweiz stattfindet. Hinweis: Ein Remote-Zugriff auf die Infrastruktur des ISC-EJPD ist nicht erlaubt.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Informatik Service Center ISC-EJPD
Fellerstrasse 15
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 954577 (17088) 485 IKT-ProgFMÜ-P1