Ausschreibung 954577: (17088) 485 IKT-ProgFMÜ-P1
Publiziert am: 17. Februar 2017
Informatik Service Center ISC-EJPD
- Lieferung von Software und ihrer Lizenzierung
- Entwicklung oder Anpassung der Lösung entsprechend Anforderungen und Angebot
- Integration der Lösung in die Infrastruktur des ISC-EJPD
- Testing
- Analyse von Fehlern und Lieferung von Fehlerkorrekturen
- Trainings
- Erstellung und Lieferung von Produktokumentationen
- Sicherstellen des Supports nach der Implementation
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
17. Februar 2017 | Publikationsdatum | |
17. Februar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
1. März 2017 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrags Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
22. März 2017 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1: Kosten und Preise |
60% | ZK2: Erfüllung der Anforderungen |
5% | ZK3: Präsentation |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35% | ZK1: Kosten und Preise |
60% | ZK2: Erfüllung der Anforderungen |
5% | ZK3: Präsentation |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1: Kosten und Preise |
60% | ZK2: Erfüllung der Anforderungen |
5% | ZK3: Präsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.
EK 01
Die Anbieterin verfügt über ausreichende wirtschaftliche/finanzielle Ressourcen um die mit dem Zuschlag für diese WTO-Ausschreibung verbundenen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
EK 02
Die Anbieterin verfügt über ausreichend Erfahrung mit Projekten, die in Umfang und Komplexität mit mindestens einem der Lose dieser WTO-Ausschreibung vergleichbar sind. Die Anbieterin weist diese Erfahrung auf Basis mindestens 1 (einer) Referenz in den vergangenen zwei Jahren aus.
EK 03
Die Anbieterin bezeichnet eine Person als Single Point of Contact (SPOC), die die Hauptprojektleitung wahrnimmt. Sie wird einen Strafregisterauszug dieser Person aus ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem sie beschäftigt ist, beibringen, der nicht mehr als 30 Tage alt ist. Zusätzlich stellt die Anbieterin in der Angebotsphase eine Liste zur Verfügung, die die Namen, Funktionen und Stellvertretungen aller Personen aufführt, die für das Projekt und den Betrieb des zu liefernden Systems eingesetzt werden und liefert für diese Personen - nachdem die relevanten Verträge zwischen ISC-EJPD und Anbieterin unterzeichnet worden sind - Strafregisterauszüge, so dass diese Personen sowie die Person, die die Hauptprojektleitung wahrnimmt, einer Personensicherheitsprüfung nach Artikel 11 der Verordnung über Personsicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) unterzogen werden können. Weitere Informationen sind auf www.aios.ch verfügbar (auf Deutsch, Französisch und Italienisch).
EK 04
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch das ISC-EJPD beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet das ISC-EJPD ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die Einarbeitungszeit der als Ersatz eingesetzten Mitarbeitenden bleibt für das ISC-EJPD ohne Kostenfolge.
EK 05
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Annex [10] zum Pflichtenheft "Einhaltung der Arbeitsbestimmungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Mann und Frau", "Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB" einhalten.
Die Anbieterin darf keine Subunternehmer und Unterlieferanten einsetzen, bevor diese Selbstdeklaration von Subunternehmer oder von der Sublieferantin eingereicht ist und bevor das ISC-EJPD schritlich seine Zustimmung zum Einsatz der Subunternehmer und/oder Sublieferanten gegeben hat.
Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK 06
Die Anbieterin akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (vgl. Annex [5] zum Pflichtenheft)
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware
• für Informatikdienstleistungen
Anbieterinnen, die Modifikationen an den AGB anbringen (Ergänzungen, Anpassungen, Deroagtionen) werden vom Verfahren ausgeschlossen.
EK 07
Die Anbieterin muss einen Nachweis erbringen, dass sie ein existierendes, regelmässig verifiziertes und aktuelles Qualitätsmanagementsystem besitzt (intern oder entsprechend ISO Standard 9001ff. oder gleichwertig). Die Anbieterin stellt sicher, dass alle Subunternehmer, die von der Anbieterin beigezogen werden, über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, auch wenn dieses nicht zwingend ISO 9001ff. oder einem gleichwertigem System entsprechen muss.
EK 08
Die Anbieterin akzeptiert als Arbeitsort die Geschäftsräume des ISC-EJPD in Bern, sofern die Arbeit dort nötig ist oder vom ISC-EJPD so verlangt wird. Die Entwicklungsarbeiten können im Allgemeinen in den Räumlichkeiten der Anbieterin geleistet werden.
EK 09
Die Anbieterin stellt zusammen mit ihrem Angebot eine Produkte-Roadmap zur Verfügung und liefert wenigstens einmal pro Jahr eine Produkte-Roadmap sowie eine Release-Plan. Diese Produkte-Roadmap muss mit dem ISC-EJPD abgestimmt werden (Liste der zukünftigen geplanten Features inklusive Beschreibung der Features und geplante Release- und Lieferdaten)
EK 10
Die Anbieterin akzeptiert das NDA (Non Disclosure Agreement) (vgl. Annex [8] zum Pflichtenheft). Falls die Anbieterin Subunternehmer einsetzen will, stellt sie sicher, dass auch die Subunternehmer das NDA unterzeichnen. Subunternehmer müssen vorgänig durch das ISC-EJPD genehmigt werden, bevor diese das NDA unterzeichnen können.
EK 11
Die Schlüsselpersonen müssen fliessend englisch und/oder deutsch sprechen.
Die Anbieterin muss sich bewusst sein, dass nicht alle Dokumentationen und Unterlagen, die vom ISC-EJPD zur Verfügung gestellt werden, in englischer Sprache vorliegen, sondern einige lediglich auf Deutsch.
Die Anbieterin akzeptiert dies und wird alle nötigen Massnahmen ergreifen, namentlich die Übersetzung dieser Unterlagen auf eigene Kosten veranlassen, sofern erforderlich.
EK 12
Die Anbieterin akzeptiert den Vertragsentwurf, vgl. Annex [9] zum Pflichtenheft, ohne Vorbehalte. Der definitive Vertrag wird auf Deutsch verfasst. Die englische Fassung des Vertragsentwurfs dient lediglich der Illustration. Nur die deutsche Fassung ist bindend.
EK 13
Die Anbieterin garantiert, das Schweizer Recht zu akzeptieren und ist gewillt, alle technischen und admistrativen Regeln einzuhalten, die die Bundesverwaltung für IT Projekte vorgibt.
EK 14
Die Anbieterin ist damit einverstanden, dass die weitere Planung sowie die nötigen Detailkonzeptarbeiten unmittelbar nach dem Zuschlag beginnen, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. Hierfür muss die Anbieterin Ressourcen bereitstellen. Sofern notwendig, wird ein Letter of Intent (LOI) abgeschlossen.
EK 15
Die Anbieterin hat eine Kontaktperson zu bezeichnen (SPOC), die befugt ist, Entscheidungen zu eskalierenden Problemen in Verbindung zum Auftrag zu entscheiden. Ein SPOC wird benötigt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Zuschlags bis zum Ende der Vertragsdauer. Ein Ersatz ist möglich, aber nur nach schriftlicher Zustimmung des ISC-EJPD.
EK 16
Die Anbieterin muss sicherstellen, dass die Datenverarbeitung im Rahmen der Pflege und des Supports ausschliesslich in der Schweiz stattfindet. Hinweis: Ein Remote-Zugriff auf die Infrastruktur des ISC-EJPD ist nicht erlaubt.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 15
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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