Ausschreibung 950463: (17037) 570 Erneuerung FPDS (Fixpunkt-Datenservice)

Publiziert am: 23. Januar 2017

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Ausgangslage:
Seit der produktiven Inbetriebnahme des Fixpunkt-Datenservice (FPDS) im Jahr 2007 steht swisstopo und den kantonalen Fachstellen ein einheitliches System zur Bewirtschaftung der geodätischen Fixpunkte zur Verfügung. Das Herzstück des FPDS bildet eine zentrale Datenbank (DB), die sämtliche LFP1/2 und HFP1/2 der Schweiz verwaltet. Das System wird innerhalb der IT-Infrastruktur von swisstopo betrieben.
Die im FPDS eingesetzten Technologien stammen aus anfangs der 2000-er Jahre. Sie sind grösstenteils veraltet und haben das Ende des Lebenszyklus längstens überschritten. Der laufende Betrieb ist mit hohem Aufwand verbunden, weshalb das komplette Redesign des Systems im Rahmen eines Erneuerungsprojekts angestrebt wird. Mit der Systemablösung soll die langfristige Verfügbarkeit einer einheitlichen Lösung zur Verwaltung und Publikation von Fixpunktdaten der AV und LV gewährleistet werden. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung einer neuen webbasierten Verwaltungsapplikation (GUI), die als eigenständiger DB-Client den Sachbearbeitern zur Nachführung ihrer Fixpunktdaten dient. Das Ziel der Ausschreibung liegt somit in der Realisierung einer benutzerfreundlichen browserbasierten Fachanwendung für Fixpunktspezialisten, welche die bisherige Lösung vollumfänglich zu ersetzen vermag. Die Laufzeit des neuen Systems wird auf 10 Jahre ausgelegt.

Zweck der Ausschreibung:
Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche die Entwicklung der Webapplikation FDPS sowie optional nach Bedarf von swisstopo den späteren 3rd-Level-Support, die Wartung und Pflege sowie allfällige Beratungs- und Weiterentwicklungsleistungen über den gesamten Leistungszeitraum erbringen kann.

Abgrenzung:
Der Betrieb (inkl. Infrastrukturbereitstellung) der aktuellen und der zukünftigen Lösung FPDS inkl. 1st- und 2nd-Level-Support erfolgt durch swisstopo und ist somit nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Als Ticketing System wird von swisstopo ein JIRA-Projekt zur Verfügung gestellt. Die Datenmodellierung des neuen Datenmodells FPDS erfolgt federführend durch swisstopo in Zusammenarbeit mit der Anbietern. Die Datenmigration der Daten aus dem alten in das neue Datenmodell erfolgt alleine durch swisstopo.

Leistungsübersicht:
Der Beschaffungsgegenstand wird in drei Leistungsgegenständen LG01 bis LG03 ausgeschrieben:
- LG01 (Grundleistung): Entwicklung und vereinbarunsgemässe Lieferung der webbasierten Anwendung (Client-Server) zum FPDS, inklusive Dokumentation in deutscher Sprache
- LG02 (Option): Pflege der Software (max. 1000 Stunden für 10 Jahre)
- LG03 (Option): Weiterentwicklung der Software (max. 1500 Stunden für 10 Jahre)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Januar 2017 Publikationsdatum
23. Januar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

13. Februar 2017 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

24. März 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

31. März 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2017 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4500 Punkte ZK1: Preis:
2000 Punkte ZK2.1: Auftragsanalyse:
500 Punkte ZK2.2: 3rd-Level Support und Pflege der Software:
500 Punkte ZK2.3: Qualitätssicherung:
1500 Punkte ZK2.4: Projektabwicklung:
1000 Punkte ZK3.1: Lösungsarchitektur:
1500 Punkte ZK3.2 Lösungsintegration:
1500 Punkte ZK3.3: Erfahrung in der Arbeit mit Geo-Daten in Web-Applikationen:
2000 Punkte ZK3.4: Umsetzung des Use Cases "Mutation definieren oder bearbeiten"

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Vollständigkeit
Die Anbieterin bestätigt dass:
- Alle Angaben des Angebots richtig und vollständig sind.
- Sich keines der beteiligten Unternehmen in einem Konkursverfahren befindet.
- Kein berufliches Fehlverhalten vorliegt, welches in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist.
- Keine Abreden getroffen werden, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen.

EK02 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Bedingungen zu Arbeit und Lohn
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 05)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK04 Spesen und Nebenkosten
Die Anbieterin bestätigt, dass sie akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes insbesondere keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisezeit- und -kosten, Telekommunikationskosten, administrativer Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Die Anbieterin bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.

EK05 Verträge
Die Anbieterin bestätigt für den Fall des Zuschlages die Bereitschaft, die Vertragsinhalte der in Beilage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen mitgelieferte Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK06 Gültigkeit des Angebots
Die Anbieterin bestätigt, dass das Angebot 180 Tage ab Schlusstermin gültig ist.

EK07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK08 Projektort
Die Anbieterin bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, Reviews, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen und Arbeiten im Rahmen der Realisierung und Einführung.

EK09 Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK11 Referenzen der Anbieterin
Die Anbieterin erbringt zwei Referenzen von bereits durch sie realisierten und lauffähigen Systemen, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind. Die jeweiligen Inbetriebnahmen dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Wird Standardsoftware angeboten, so sind die diesbezüglichen Erfahrung in den 2 Referenzprojekten ebenfalls anzugeben.
Eine Referenz gilt insbesondere dann nicht als vergleichbar, wenn die Anbieterin in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte keinen wesentlichen Beitrag bei deren Konzeption und Realisierung geleistet hat und kein vergleichbarer oder grösserer Leistungsumfang als im zu offerierenden Projekt geleistet wurde, insbesondere in den erbrachten Leistungen und den gelieferten Arbeitsergebnissen. Die angegebene Referenz hat sich jeweils mindestens auf die wesentlichen Kernkompetenzen (Web-Software-Architektur, Cloudkontext, Webdevelopment and CRUD-Applikation) zu beziehen.

EK12 Referenzen Schlüsselpersonen
Die Anbieterin gibt die Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Schlüsselpersonen ihres Unternehmens an, welche sie im Projekt einsetzen will. Unter Schlüsselpersonen versteht die Bedarfsstelle diejenigen Personen, welche für die Rollen Projektleiter und hauptverantwortlicher Applikationsentwickler vorgesehen sind.
Die für diese Funktionen angebotenen Personen verfügen über folgende Mindestanforderungen:
Eines oder mehrere nachstehend genannten Diplome:
-Eidg. Dipl. Informatiker
- Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker
- Diplom Höhere Fachschule (HF) in Informatik oder Wirtschaftsinformatik
- Diplom einer Fachhochschule oder Universität in Informatik
- Wirtschaftsinformatik oder ein gleichwertiges oder höheres Diplom
- Das Projektleiter-Zertifikat HERMES 5 Advanced Level, IPMA Level B oder vergleichbare Zertifizierung
Erstellen Sie für jede Person ein eigenes vollständiges Profil gemäss Anhang A6 - Angaben der Anbieterin.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:
• Weisen Sie pro Person mindestens zwei Referenzprojekte vor, in welchen diese Person in der Rolle tätig ist oder war, in der sie für FPDS vorgesehen ist.
• Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
• Die Referenzprojekte müssen in Umfang und Komplexität mit FPDS vergleichbar sein und folgende Eigenschaften aufweisen:
- Browsergestützte Mehr-Tier Anwendungen (SOA)
- Einbinden und Nutzen von (externen) Services
- Integration der Anwendung in eine EA-Umgebung
- Der hauptverantwortliche Applikationsentwickler weist mindestens eine Projektreferenz in einer Web-Software-Architekture im Cloudkontext sowie in der Webentwicklung einer CRUD Applikation vor.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK13 Systemanforderungen
Die Anbieterin sichert zu, dass sie bereit und fähig bzw. in der Lage ist, die im Pflichtenheft und in den dazugehörigenen Anhängen und Beilagen beschriebenen Systemanforderungen (Anhang 1, Beilage 1 - Systemanforderungen und Anhang 1, Beilage 2 - Use Cases) vollständig und vollumfänglich zu erfüllen.

EK14 AGB des Bundes
Die Anbieterin bestätigt die Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (sowie EK 15 bis 17):
- AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss nachfolgenden EK 15 bis 17. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK15 AGB des Bundes - Konkretisierung
In Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware akzeptiert der Anbieter was folgt:
Rechte an individuell für den Auftraggeber erstellte Software-Entwicklungen, welche der Anbieter in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber schafft, stehen alleine und vollumfänglich dem Auftraggeber zu. Source- und Objektcode sind dem Auftraggeber auf erstes Verlangen ohne Kostenfolgen für den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht zur beliebigen Nutzung und Verwendung dieser Arbeitsergebnisse sowie an allen Teilen davon. Der Anbieter erklärt sich insbesondere bereit, alle Quellcodes und die Entwicklungsdokumentationen aller dieser Entwicklungen und Softwareerweiterungen unter Einschluss von Spezifikationen, Formaten und Protokollen, Dokumentationen, u. dgl. dem Auftraggeber ohne Kostenfolge abzuliefern und anforderungsgemäss verfügbar zu machen. Alle übrigen Immaterialgüterrechte (wie z. B. Urheberrechte, Designrechte, usw.) an sämtlichen Entwicklungen und Teilen davon, welche der Anbieter in Erfüllung dieses Vertrages schafft, stehen alleine dem Auftraggeber zu.

EK16 AGB des Bundes - Konkretisierung
Die Anbieterin erklärt sich in Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware bereit und fähig, die Quellen- und Objektcodes der für den Auftraggeber individuell erstellten Software dem Auftraggeber wie verlangt abzuliefern und namentlich zwecks Nachprüfung oder einer solchen durch einen vom Auftraggeber hierfür beauftragten Dritten offen zu legen. Der Dritte wird in diesem Fall seitens des Auftraggebers vorgängig zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet. Im Falle einer ungenügenden Qualität, ist der Anbieter bereit und fähig, Quellcodes oder andere Mängel ohne Kostenfolge innert angemessener Frist in einen vereinbarungsgemässen Zustand zu bringen.

EK17 AGB des Bundes - Konkretisierung
Die Anbieterin akzeptiert in Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, dass eingebundene Software Dritter und Open Source-Software und Komponenten im Rahmen des gegenständlichen Auftrags nur nach vorgängiger schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber eingesetzt wird. Solche werden vorgängig dem Auftraggeber inkl. Kostenschätzung (Lizenzkosten etc.) zur Beurteilung vorgelegt und in der Systemarchitektur als externe Komponenten vollständig dokumentiert.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss EK 15 bis 17. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 950463 (17037) 570 Erneuerung FPDS (Fixpunkt-Datenservice)