Zuschlag 936767: Wissenschaftliche Unterstützung der Kommission für Forschung im Strass
Publiziert am: 11. November 2016
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze
Das Angebot der Firma Basler & Hofmann überzeugte mit einer ausgewogenen Erfüllung der Zuschlagskriterien. Insgesamt stellte die Firma Basler & Hofmann somit das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 40 % ZK2:SCHLÜSSELPERSONEN; GEWICHTUNG 30 %, unterteilt in: Projektleiter: - Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung, Gewichtung 10 % - Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung), Gewichtung 10 % Stv. Projektleiter: - Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung, Gewichtung 5 % - Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung), Gewichtung 5 % ZK3: AUFTRAGSANALYSE; GEWICHTUNG 30 % - Analyse der Aufgabenstellung Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.11.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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