Ausschreibung 925327: Wissenschaftliche Unterstützung der Kommission für Forschung im Strass
Publiziert am: 16. August 2016
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze
Die Wissenschaftliche Unterstützung bereitet die Sitzungen der FOKO vor, erstellt und archiviert die dazu notwendigen Dokumente (Sitzungsunterlagen, Protokolle, Traktandenlisten etc.). Sie arbeitet mit bei der Erstellung des Mehrjahresprogramms der FOKO. Sie unterstützt so die FOKO und insbesondere deren Präsident sowohl administrativ als auch wissenschaftlich in deren Tätigkeiten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss Pflichtenheft, Punkt 6.2.2. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. August 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. August 2016 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher, französischer, Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 01.09.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.08.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
26. September 2016 | Abgabetermin 17:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: Sprachkenntnisse
EK3: Verfügbarkeiten und Termineinhaltung
EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK 1: Nachweis der Schlüsselpersonen (Projektleiter und Stv. Projektleiter) von 1 in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekt mit Arbeiten, die vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind.
ZU EK 2: Der Anbieter bestätigt die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse der Schlüsselpersonen (Projektleiter und Stv. Projektleiter) in Deutsch und Französisch (mind. B2) sowie Englisch (mind. B2).
ZU EK 3: Nachweis der Verfügbarkeiten der Schlüsselpersonen, so dass die im Pflichtenheft unter 7.1 erwähnten Fristen und Termine eingehalten werden können.
Zu EK 4: Die folgenden Auszüge sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen:
- Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
- Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
2. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
3. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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