Zuschlag 1411151: Large Account Reseller für Standardsoftware (LAR) New

Publiziert am: 11. April 2024

Swissgrid AG

Der Zuschlag für Los 1 geht an die SoftwareONE AG, da sie einen attraktiven Preis angeboten haben und das Zuschlagskriterium ZK2 Lösungskonzept am Besten erfüllt haben.
Der Zuschlag für Los 2 geht ebenfalls an die SoftwareONE AG, da sie den günstigsten Preis offeriert haben und zudem das Zuschlagskriterium ZK2 Lösungskonzept am Besten erfüllt haben.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 PRICE ZK1 Preis
20 QUALITY ZK2 Lösungskonzept
5 QUALITY ZK3 Nachhaltigkeitsmassnahmen
5 QUALITY ZK4 Vorbehalte zum Vertrag

Die Zuschlagskriterien verstehen sich für Los 1 und Los 2. Im Rahmen der Preiseingabe wird ein Open Book Ansatz erwartet. Es soll entweder eine Marge oder eine jährliche Pauschale angeboten werden. Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Berücksichtigte Anbieter

SoftwareONE AG, Stans
CHF 30,024,775 , Die Zuschlagssumme versteht sich als Kostendach von Los 1 und Los 2 inkl. MWSt. Der Angebotspreis für Los 1 beträgt 19'214'775 CHF inkl. MWSt. und für Los 2 10'810'000 CHF inkl. MWSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 25.01.2024
Titel:
Evaluationsdauer: 76 Tage

Datum des Zuschlags:

10.04.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802111
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1411151 Large Account Reseller für Standardsoftware (LAR)