Ausschreibung 1389757: Large Account Reseller für Standardsoftware (LAR)
Publiziert am: 25. Januar 2024
Swissgrid AG
Swissgrid sucht für die nächsten 5 Jahre ein bis zwei Software-Reseller, die im Rahmen von Los 1 Microsoft Lizenzen / Subscriptions und im Rahmen von Los 2 diverse Standardsoftware und Wartung wie Red Hat, VMware, Citrix und Adobe zu definierten Konditionen an Swissgrid weiterverkaufen im Sinne eines Open Book Ansatzes.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie in Ausnahmefällen ausschliesslich nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau oder an weiteren Standorten von Swissgrid (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
25. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im Merkblatt aufgeführten Angaben an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch zu senden und es ist nach Registrierung im SAP Ariba Network die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung in SAP Ariba Sourcing zu akzeptieren. |
5. März 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Februar 2024 | Frist für Fragen | Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion mit dem beigelegten Dokument "D1_Fragenkatalog" laufend eingereicht werden. |
8. März 2024 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens mehrere Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. |
11. März 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens mehrere Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
70 | PRICE | ZK1 Preis |
20 | QUALITY | ZK2 Lösungskonzept |
5 | QUALITY | ZK3 Nachhaltigkeitsmassnahmen |
5 | QUALITY | ZK4 Vorbehalte zum Vertrag |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
- EK1 Qualifizierung für die Warengruppe «Software und Wartung»
- EK2 Angaben zum Angebot
- EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) je Los
- EK4 Einsatz von Ansprechpersonen mit Sprachkompetenz Deutsch je Los
- EK5 Referenzen je Los
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802111
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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