Zuschlag 1403347: Forschungsprog. Wärmepumpen und Kältetechnik inkl. Chair IEA HPT

Publiziert am: 12. März 2024

Bundesamt für Energie BFE, Energieforschung und Cleantech

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Beratung Renz Consulting.
Durch ihre vertiefte technische Expertise im Bereich Wärmepumpen und Kältetechnik verbunden mit der Wahl von Stephan Renz zum Chair des IEA Technology Collaboration Programmes HPT ist die Firma Beratung Renz Consulting als Einzige in der Lage, die nationalen Forschungsprojekte im Bereich Wärmepumpen und Kältetechnik direkt und nachhaltig auf die internationale Ebene zu bringen und damit eine deutliche Hebelwirkung der eingesetzten nationalen Mittel zu erzielen. Dass die Themen dadurch international ebenfalls aufgegriffen und bearbeitet werden, stellt einen einzigartigen Mehrwert für die nationalen Forschungsaktivitäten dar (sowohl ideell als auch finanziell). Die Kombination beider Mandate ist entscheidend für eine erfolgreiche Ausrichtung des nationalen Forschungsprogramms und die Einbindung der nationalen Projekte in den internationalen Kontext.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 73210000: Beratung im Bereich Forschung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Beratung Renz Consulting, Basel
CHF 540,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

07.03.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE, Energieforschung und Cleantech
Pulverstrasse 13
3063 Bern
Telefon: +41 58 462 56 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch