Zuschlag 1378275: Führungs- und Fachunterstützung AG Intelligente Mobilität
Publiziert am: 4. Dezember 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Auf Basis der SIMAP-Ausschreibung und der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte die Zuschlagsempfängerin die höchste Punktzahl aller Anbieterinnen. Die Zuschlagsempfängerin erfüllt die gestellten Anforderungen gut und verfügt in den Bereichen über massgebliche Erfahrungen und Unterstützungsressourcen. Ihre Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich vorteilhafteste.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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50% | ZK1: REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN,unterteilt in: 1. Mandatsleitung/Führungsunter-stützung inkl. Dokumentenbearbeitung 2. Fachfunktion und Stellvertretung Mandats-/Führungsunterstützung Nachweis der Erfahrung mit max. 2 Referenzprojekten bzw. -mandaten aus den letzten 5 Jahren im Bereich der intelligenten Mobilität. Können mit diesen beiden Schlüsselpersonen die weiteren Funktionen gemäss Pflichtenheft Ziffer 7.2 (rechtliche, planerische, verkehrstechnische, kommunikationstechnische Fachunterstützung) nicht abdeckt werden, sind weitere Personen hierfür vorzusehen und pro weitere Person/Funktion ist der Nachweis der Erfahrung mit max. 2 Referenzprojekten bzw. -mandaten aus den letzten 5 Jahren im Bereich der intelligenten Mobilität zu erbringen. |
30% | ZK2: PREIS |
10% | ZK3 ANALYSE UND BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSVERSTÄNDNISSES SOWIE DES GEPLANTEN VORGEHENS |
10% | ZK4 PROJEKTBEZOGENES ORGANIGRAMM |
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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