Ausschreibung 1355843: Führungs- und Fachunterstützung AG Intelligente Mobilität

Publiziert am: 10. August 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Seit 2016 arbeitet eine interdisziplinär zusammengesetzte «Kerngruppe Intelligente Mobilität» in einer Matrixorganisation. Um dieses Fachwissen in der Arbeitsgruppe noch zu erweitern und um im Sinne eines Stabsorgans Führungsentscheide vorzubereiten und fachliche, administrative sowie organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung der intelligenten Mobilität zu übernehmen, sollen externe Unterstützungsdienstleistungen beschafft werden.
Die Leistungen sollen nach Bedarf abgerufen werden auf Basis eines Fünfjahresvertrages.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim Auftraggeber oder am Ort der Auftragnehmerin.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 71311200: Beratung für Transportsysteme
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

28. August 2023 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 05.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 28.08.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

19. September 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

22. September 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN,unterteilt in: 1. Mandatsleitung/Führungsunter-stützung inkl. Dokumentenbearbeitung 2. Fachfunktion und Stellvertretung Mandats-/Führungsunterstützung Nachweis der Erfahrung mit max. 2 Referenzprojekten bzw. -mandaten aus den letzten 5 Jahren im Bereich der intelligenten Mobilität. Können mit diesen beiden Schlüsselpersonen die weiteren Funktionen gemäss Pflichtenheft Ziffer 7.2 (rechtliche, planerische, verkehrstechnische, kommunikationstechnische Fachunterstützung) nicht abdeckt werden, sind weitere Personen hierfür vorzusehen und pro weitere Person/Funktion ist der Nachweis der Erfahrung mit max. 2 Referenzprojekten bzw. -mandaten aus den letzten 5 Jahren im Bereich der intelligenten Mobilität zu erbringen.
30% ZK2: PREIS
10% ZK3 ANALYSE UND BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSVERSTÄNDNISSES SOWIE DES GEPLANTEN VORGEHENS
10% ZK4 PROJEKTBEZOGENES ORGANIGRAMM

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: Referenzen der Firma
EK 2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3: Nachweis der Verfügbarkeit
EK 4: Sprachkenntnisse
EK 5: Selbstdeklaration

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK 1.1: KOMPETENZ BEI ERBRINGUNG VON FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG
Nachweis der Firma über die Erfahrung in der Begleitung und Betreuung durch 2 Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren im Themenumfeld Intelligente Mobilität.

Zu EK 1.2: KOMPETENZ BEI ERBRINGUNG VON FACHUNTERSTÜTZUNG UND STV. FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG
Nachweis der Firma über die Erfahrung in der Fachunterstützung (rechtlich, planerisch, verkehrstechnisch, kommunikationstechnisch) mit mind. 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren im Themenumfeld Intelligente Mobilität.

Zu EK 2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Nachweis über Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
- Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter 3 Monate*.
* Anbieter aus dem Ausland reichen eine vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde ein.

Zu EK 3: NACHWEISE DER VERFÜGBARKEIT
Verbindliche Erklärung über die pro Monat für die ausgeschriebene Aufgabe min./max. zur Verfügung stehende Arbeitskapazität pro angebotene Person.

Zu EK 4 SPRACHEN: Zusicherungen über Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und der weiteren vorgesehenen Personen in Deutsch von mindestens C1 gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeRS/CEFR).

Zu EK 5: Selbstdeklaration
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch