Zuschlag 1374271: 1313 Top ITSM

Publiziert am: 3. November 2023

BLS AG

Das Angebot der Firma DXC Technology Switzerland GmbH hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Das Angebot überzeugte mit einer sehr guten Erfüllung der qualitativen Kriterien und dem preislich attraktivsten Angebot.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72263000: Software-Implementierung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% Preis
25% Soll-Anforderungen (ZK) aus dem Anforderungskatalog (ID A-12-003-ZK)
15% Anbindung Umsysteme (ID A-12-004-ZK)
11% Abbildung Datenströme (ID A-12-005-ZK)
7% Lösungspräsentation (ID A-12-006-ZK)
7% Mitwirkung im Umsetzungsprojekt (ID A-13-004-ZK)
5% Projektvorgehen / Plausibilisierung (ID A-13-005-ZK)
5% Akzeptanz des Vertragsentwurfs (ID A-18-001-ZK)

Die BLS behält sich vor, Anbieter welche rechnerisch keine Chance mehr haben, den Zuschlag zu erhalten, nicht für die Präsentation zu berücksichtigen.

Berücksichtigte Anbieter

DXC Technology Switzerland GmbH, Wallisellen
CHF 6,199,716 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 03.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 122 Tage

Datum des Zuschlags:

02.11.2023


Anzahl Angebote:

8


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1374271 1313 Top ITSM