Zuschlag 1369997: Elektronische Stellwerke L1LS

Publiziert am: 27. Oktober 2023

BLS Netz AG

Das Angebot der Firma GTS Schweiz AG hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Das Angebot überzeugte mit einer sehr guten Erfüllung der qualitativen Kriterien und dem preislich attraktivsten Angebot.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 35120000: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
  • 34632300: Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
  • 34632000: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
  • 48140000: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
  • 34632200: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
  • 34946120: Eisenbahnausrüstung
Gruppen:
  • IT: IT
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 Angebotspreis
15 Kosten Wartung und Unterhalt
25 Umsetzungskonzept
25 Konzept für Wartung und Unterhalt
10 Akzeptanz Vertrag

Berücksichtigte Anbieter

GTS Schweiz AG, Zürich
CHF 50,000,000 exkl. MwSt., Das Auftragsvolumen bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit über 10 Jahre. Die Summe bildet sich auf Basis des Referenzprojektes SMB mit einem Angebotspreis von CHF 8'443'000.- hochgerechnet auf die bevorstehenden Projekte. Die Hochrechnung ergibt 50 Mio CHF.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 12.04.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 198 Tage

Datum des Zuschlags:

27.10.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583273132
E-Mail-Adresse:  
katja.rossi@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1369997 Elektronische Stellwerke L1LS