Ausschreibung 1328405: Elektronische Stellwerke L1LS

Publiziert am: 12. April 2023

BLS Netz AG

Die BLS schreibt einen langlaufenden (Zeithorizont für Anlagenbeschaffungen mindestens 10 Jahre) Rahmenvertrag zur Lieferung von elektronischen Stellwerken des Typs L1LS inkl. Wartung und Unterhalt aus. Der Rahmenvertrag soll nebst SMB sechs weitere, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend spezifizierte Projekte umfassen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 35120000: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
  • 34632300: Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
  • 34632000: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
  • 48140000: Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
  • 34632200: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
  • 34946120: Eisenbahnausrüstung
Gruppen:
  • IT: IT
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. April 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

26. April 2023 Frist für Fragen

None

3. Juli 2023 Abgabetermin 00:00

None

5. Juli 2023 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 Angebotspreis
15 Kosten Wartung und Unterhalt
25 Umsetzungskonzept
25 Konzept für Wartung und Unterhalt
10 Akzeptanz Vertrag

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK 1 Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 50 Mio
EK 3 Der Anbieter verfügt über Erfahrung in mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten oder -Projekten während der letzten drei Jahren.
EK 4 Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
EK 5 Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 6 Lieferanten mit Geschäftssitz im Ausland haben ab dem Zeitpunkt der Offerteingabe sowie mindestens bis Vertragsende über ein Rechts- und / oder Zustelldomizil in der Schweiz zu verfügen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung vor Ort statt

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
katja.rossi@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1328405 Elektronische Stellwerke L1LS