Zuschlag 1358417: (23027) 609 Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen

Publiziert am: 24. August 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die Bietergemeinschaft integon GmbH & t2b AG.
Die Zuschlagsempfängerin Bietergemeinschaft integon GmbH & t2b AG überzeugte durch die maximale Erfüllung der Erfahrungswerte im Bereich Consulting, CI/CD Testautomatisierung, Betrieb und Wartung sowie der Erfahrung in allen WSO2 Kategorien von vier der angebotenen Personen. Die Zuschlagsempfängerin konnte auch preislich mit dem besten Angebot überzeugen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1'500 Punkte - ZK 1.1 Verfügbarkeit von zusätzlichen Personen
1'250 Punkte - ZK 1.2 WSO2 Consulting
1'250 Punkte - ZK 1.3 WSO2 Integration Services
1'250 Punkte - ZK 1.4 WSO2 API Gateway
1'000 Punkte - ZK 1.5 CI/CD & Testautomatisierung
750 Punkte - ZK 1.6 WSO2 Wartung und Betrieb
3'000 Punkte ZK 2 Preis Maximaler Stundensatz für die Erbringung der Supportleistungen

Berücksichtigte Anbieter

Bietergemeinschaft integon GmbH & t2b AG, Wollerau
CHF 20,161,440 , Optional / Preis exkl. MWSt.: CHF 18'720'000.00

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 16.05.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 98 Tage

Datum des Zuschlags:

22.08.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Eichenweg 3
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 40 33
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1358417 (23027) 609 Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen