Ausschreibung 1336853: (23027) 609 Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen

Publiziert am: 16. Mai 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der geplanten Ausschreibung soll ein kompetenter und erfahrener externer Dienstleister im Bereich Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen gefunden werden. Der Anbieter muss nachweislich Erfahrung und Spezialisierung im Umgang mit den zahlreichen WSO2-Komponenten haben, die im BIT eingesetzt werden.
Die Supportleistungen im Anwendungsbereich der WSO2 Fachlösungen umfassen im Wesentlichen: Beratung und Konzeption; Realisierung und Einführung; Wartung und Betrieb; Support und Applikationsmanagement.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

40% der Leistungen werden vor Ort (On-Site) erbracht, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen. Der verbleibende Teil der Leistungen kann Remote (Off-Site) erbracht werden. Die eingesetzten Personen müssen während der Off-Site Leistungserbringung für Anfragen jederzeit verfügbar sein.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Mai 2023 Publikationsdatum
16. Mai 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

In der Vorankündigung vom 30.03.2023 (Simap Meldungsnr. DE: 1326999 / FR: 1327003) wurde am Markt abgeklärt, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht. Da kein Bedarf gemeldet wurde, sind die Ausschreibungsunterlagen ausschliesslich in deutscher Sprache erhältlich.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Juni 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. Juni 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

29. Juni 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Oktober 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1'500 Punkte - ZK 1.1 Verfügbarkeit von zusätzlichen Personen
1'250 Punkte - ZK 1.2 WSO2 Consulting
1'250 Punkte - ZK 1.3 WSO2 Integration Services
1'250 Punkte - ZK 1.4 WSO2 API Gateway
1'000 Punkte - ZK 1.5 CI/CD & Testautomatisierung
750 Punkte - ZK 1.6 WSO2 Wartung und Betrieb
3'000 Punkte ZK 2 Preis Maximaler Stundensatz für die Erbringung der Supportleistungen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Falls zutreffend, SPOC und Stellvertretung im Bemerkungsfeld im Anhang 1 eintragen:
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 03
Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit Personen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Personen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (mindestens Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Personelle Ressourcen
Der Anbieter weist nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter und ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 400 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen gemäss Ziffer 4.2 des Vertrages zu erfüllen.
Mindestanforderungen an die zur Verfügung gestellten WSO2 Profile:
- Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT im Bereich ICT Engineering
- 2 Jahre und 2000 Stunden Erfahrung in den in Ziffer 4.2 des Vertrages definierten WSO2 Leistungen
Wichtig: Eine Vollzeitstelle im Umfang von 1800h/Jahr beträgt 100 Stellenprozente.
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Blatt Personenprofil aus Anhang 5 zu verwenden. Pro angebotene Person ist jeweils ein eigenes Blatt auszufüllen.

EK 09
Bereitschaft und Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen der Bedarfsstelle, Pikett und Leistungen ausserhalb der regulären Geschäftszeiten (Abend, Nacht sowie Samstag und Sonntag) zu erbringen (vgl. Ziff. 13 Anhang 3 Rahmenvertrag).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Erfahrung im Bereich Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen
Der Anbieter verfügt über nachgewiesene Erfahrung im Bereich Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen gemäss Leistungsinhalt von Ziffer 4.2 des Vertrages.
Die eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Bedingungen des Leistungsinhalts von Ziffer 4.2 des Vertrages
- Das Ende des Projekts/Auftrags darf nicht länger als 2018 zurückliegen
- Der Leistungsaufwand muss mindestens 3'000 Stunden betragen
- Die Leistungsdauer muss mindestens 12 Monate betragen
- Die WSO2 Applikation/en befindet sich im produktiven im Einsatz
Nachweis:
Für den Nachweis ist das Referenzblatt aus Anhang 4 zu verwenden. Die formellen Anforderungen aus dem Referenzblatt (Tabellenblatt Anleitung) sind zu beachten.
Wichtiger Hinweis:
Es sind nur Referenzprojekte des Anbieters/der Bietergemeinschaft zugelassen. Referenzen von ihren Subunternehmern sowie Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen.
Es sind gesamthaft 2 Referenzen einzureichen. Diese Referenzen sind nicht für die Erfüllung von anderen Kriterien zugelassen. Die entsprechenden Referenznummern sind im Feld "Bemerkung" einzutragen.

EK 11
Verfügbarkeit der angebotenen Ressourcen
Der Anbieter bestätigt die Verfügbarkeit von mindesten 400 Stellenprozenten der in EK 08 angebotenen Personen per 01.10.2023.
Nachweis:
Für den Nachweis ist die Bestätigung im Auswahlfeld sowie die Nennung der Personen im Feld "Bemerkung" im Anhang 1 erforderlich.

EK 12
Ort der Leistungserbringung
Alle eingesetzten Personen müssen zu 40% On-Site (in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung) verfügbar sein. Der verbleibende Teil der Leistungen kann Remote (Off-Site) erbracht werden. Die eingesetzten Personen müssen während der Off-Site Leistungserbringung für Anfragen jederzeit verfügbar sein.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen..

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor die optionalen Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Eichenweg 3
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1336853 (23027) 609 Supportleistungen für WSO2 Fachlösungen