Zuschlag 1346289: 1386 / 1506 Azure Services

Publiziert am: 30. Juni 2023

BLS AG

Die bereits eingesetzten Services im Bereich Analytics und Data basieren auf Azure-Services. Cloud Services von anderen Anbietern können nicht den gleichen funktionalen Umfang bieten (Integration in die bestehende Systemarchitektur). Eine angemessene Alternative besteht auch aufgrund der Immaterialgüterrechte, welche Microsoft obliegen und substanziellen Mehrkosten - welche beim Aufbau eines weiteren Cloud Providers entstehen - nicht.

Selbst wenn die Ablösung der proprietären Schnittstellen möglich wäre, wäre dies mit unangemessenen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden und würde zusätzlich ein sehr hohes Risiko für den stabilen Betrieb der BLS Cloud Services und damit der BLS insgesamt nach sich ziehen. Um bestehende und zukünftige Vorhaben realisieren zu können, bezieht die BLS mit dieser freihändigen Vergabe weitere Azure-Services bei Microsoft.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Microsoft Ireland Ltd., Dublin, IE
CHF 900,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

20.06.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1346289 1386 / 1506 Azure Services