Zuschlag 1345275: 869 Erneuerung KIS Generalanzeiger (NOKI)

Publiziert am: 23. Juni 2023

BLS AG

Das Angebot der Firma Funkwerk hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Das Angebot überzeugte mit einer sehr guten Erfüllung der qualitativen Kriterien und dem preislich attraktivsten Angebot.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48813200: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
4% ZK01 Vertragsentwurf
11% ZK02 Lösung: Komponenten und Integration untereinander
8% ZK03 Lösung: Integration in das Umfeld
3% ZK04 Lösung: Lüftungs- und Kühlungssystem
3% ZK05 Lösung: Content
2% ZK06 Lösung: Management System
8% ZK07 Projekt Referenz
8% ZK08 Projekt: Organisation und -vorgehen
2% ZK09 Projekt: Schulung
2% ZK10 Projekt: Qualitätssicherung und Risikomanagement
5% ZK11 Wartung und Support: Weitere Referenzen
6% ZK12 Wartung und Support: Organisation, Prozesse und Werkzeuge
4% ZK13 Wartung und Support: Eingriffe
4% ZK14 Kompetenzen und Erfahrung Schlüsselpersonen

Berücksichtigte Anbieter

Funkwerk Systems GmbH, Karlsfeld, DE
CHF 12,554,301 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 21.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 90 Tage

Datum des Zuschlags:

19.06.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1345275 869 Erneuerung KIS Generalanzeiger (NOKI)