Zuschlag 1336343: (22120) 609 Führung von Vorhaben und Produkten
Publiziert am: 31. Mai 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhalten die nachstehenden 3 Anbieter:
Rang 1: Unisys (Schweiz) GmbH
Rang 2: Bietergemeinschaft kiwi Consultants AG, avega IT AG, ISOLUTIONS AG und Freitag Projekte GmbH
Rang 3: Eraneos Switzerland AG
Die Rangfolge ist für den Direktabruf massgebend (vgl. Rahmenvertrag, Anhang 3 der Ausschreibung).
Die Zuschlagsempfängerinnen Unisys (Schweiz) GmbH und die Bietergemeinschaft kiwi Consultants AG, avega IT AG, ISOLUTIONS AG und Freitag Projekte GmbH konnten in allen Erfahrungskriterien (ZK 1 und 2) mit der vollen Punktzahl überzeugen. Auch die Zuschlagsempfängerin Eraneos Switzerland AG konnte mit einem sehr hohen Erfüllungsgrad in den Erfahrungskriterien punkten; lediglich im Erfahrungsgebiet Büroautomation erreichte sie «nur» den zweithöchsten Wert, ansonsten wurden die Kriterien zu 100% erfüllt. Dieser äusserst grosse Erfahrungsschatz ist sodann auch ausschlaggebend für die Rangierung auf den Zuschlagsplätzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | - ZK 1.1 Projektleitung A (Projekte bis mittleren Schwierigkeitsgrad) |
20% | - ZK 1.2 Scrum Master A (Projekte bis mittleren Schwierigkeitsgrad) |
10% | - ZK 2.1 SW Entwicklung und Integration Fachapplikationen |
10% | - ZK 2.2 Infrastruktur und Telekommunikation |
10% | - ZK 2.3 Büroautomation |
30% | ZK 3 Preis (max. Stundensatz in CHF exkl. MWST) |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.05.2023
13
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Rein optional. Die Abrufe für das maximale Beschaffungsvolumen von CHF 50'619'000.00 inkl. 7.7% MWSt. erfolgen nach Rangfolge und werden mittels Rahmenvertrag vereinbart.
Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. 7.7% MWSt. offeriert:
Minimal CHF 182.01 / Maximal CHF 182.98
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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