Abbruch 1336095: (22087) 609 Zertifikatsmanagementsystem ZMG

Publiziert am: 12. Mai 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Lösung gesucht, um ein umfassendes Lifecycle Management der digitalen Zertifikate sicherzustellen. Dazu gehören u.A. die folgenden Kernfunktionen:
- Inventarisierung: Automatisiertes Finden von Zertifikaten und Host mit Zertifikaten.
- Aktualisierung: regelmässige, automatisierte Aktualisierung des Inventars.
- Metadaten: Informationen wie Verantwortlichkeiten, Standorte der Objekte, Netzwerkanbindung, Abhängigkeiten können strukturiert abgespeichert und verwaltet werden.
- Notifikationen: Ablaufdaten werden erkannt, können kundenspezifisch und proaktiv kommuniziert werden.
- Erweiterbar: die Lösung muss in der Lage sein, neue, heute noch nicht verwendete oder noch nicht bekannte Zertifikationstypen zu intergieren.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
21. Februar 2022

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Abbruch nach Art. 43 Abs. 1 Bst. a BöB. Aufgrund unvorhersehbaren Budgetkürzungen und markanten Veränderungen im technischen Umfeld muss das Verfahren gestützt auf Art. 43 Abs. 1 Bst. a BöB abgebrochen werden. Für die Deckung des Bedarfs wird soweit notwendig und möglich auf andere bundesinterne verfügbaren Leistungen zurückgegriffen. Gewisse in der WTO beschriebenen Problemstellungen können heute mit einer neu eingeführten Security-Management Lösung ausreichend abgedeckt werden.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch