Zuschlag 1328555: 23-430 Wartung permanente Warnanlagen
Publiziert am: 11. April 2023
SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Es sollen Wartungsdienstleistungen von der aktuellen Lieferantin für bestehenden Warnanlagen weiterhin beschafft werden. Die Lieferantin hat die Software entwickelt und verantwortet den Sicherheitsnachweis von diesen Systemen. Aus diesem Grund muss die Wartung gemäss ihren Prozessen durchgeführt werden. Dazu sind spezifische Prüf- und Diagnosemittel nötig, welche nur durch diese Lieferantin bereitgestellt werden können.
Unqualifizierte Wartungsarbeiten gefährden den sicheren Betrieb der Anlagen und die Gültigkeit des Sicherheitsnachweises würde entfallen. Wenn die Warnanalgen nicht weiterhin in Betrieb sind, müssten massive Kosten für konventionelle Ersatz-Warnsysteme aufgebracht werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags sowie zum Schutz des geistigen Eigentums kommt. Art. 21 Abs. 2 Bst. c: BöB zur Anwendung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.04.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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