Zuschlag 1328555: 23-430 Wartung permanente Warnanlagen

Publiziert am: 11. April 2023

SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion

Es sollen Wartungsdienstleistungen von der aktuellen Lieferantin für bestehenden Warnanlagen weiterhin beschafft werden. Die Lieferantin hat die Software entwickelt und verantwortet den Sicherheitsnachweis von diesen Systemen. Aus diesem Grund muss die Wartung gemäss ihren Prozessen durchgeführt werden. Dazu sind spezifische Prüf- und Diagnosemittel nötig, welche nur durch diese Lieferantin bereitgestellt werden können.
Unqualifizierte Wartungsarbeiten gefährden den sicheren Betrieb der Anlagen und die Gültigkeit des Sicherheitsnachweises würde entfallen. Wenn die Warnanalgen nicht weiterhin in Betrieb sind, müssten massive Kosten für konventionelle Ersatz-Warnsysteme aufgebracht werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags sowie zum Schutz des geistigen Eigentums kommt. Art. 21 Abs. 2 Bst. c: BöB zur Anwendung.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 50000000: Reparatur- und Wartungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Schweizer Electronic AG, Reiden
CHF 1,500,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

11.04.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
einkauf.oberbau@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1328555 23-430 Wartung permanente Warnanlagen