Ausschreibung 1324753: (23020) 307 Erneuerung e-npa

Publiziert am: 23. März 2023

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Mit dem Projekt «Erneuerung e-npa» soll die aktuelle e-npa-Plattform, mit der die digitalisierten Zeitungen online zur Verfügung gestellt werden, durch eine neue IT-Standardanwendung und die dazugehörige Infrastruktur ersetzt werden. Der Anbieter stellt dazu das e-npa-System bereit, passt es an die Bedürfnisse der Bedarfsstelle an und führt es ein. Im Rahmen der Einführung des e-npa-Systems stellt er sicher, dass sein System an die Authentisierungslösung der Bundesverwaltung eIAM angebunden werden kann. Ausserdem stellt er die Server- und Speicherinfrastruktur zum Betrieb des e-npa-Systems bereit und stellt sicher, dass eine Schnittstelle zur performanten Anlieferung und Übermittlung der Präsentationspakete auf seine Infrastruktur besteht. Mit vorliegender Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der den Betrieb der gesamten e-npa-Plattform sicherstellt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweizerische Nationalbibliothek NB, Bern, Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72310000: Datenverarbeitung
  • 72317000: Datenspeicherung
  • 92500000: Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. März 2023 Publikationsdatum
23. März 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen sind in englischer, deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

5. April 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. Mai 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

10. Mai 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
18% ZK01 eIAM Integration
2% ZK02 E-Mail-Versand
1.5% ZK03 REST API
2% ZK04 OAI-PMH
1.5% ZK05 Inhalte herunterladen
1.5% ZK06 Inhalte drucken
1.5% ZK07 Suchresultate weiterverwenden
2% ZK08 Moving Wall
1% ZK09 Zusatzfunktionen
5% ZK10 Optionen für Datentransfer
7% ZK11 Migrationsvorgehen
5% ZK12 Vorgehen bei der Umsetzung von der Bedarfsstelle gewünschter Funktionen
15% ZK13 Betriebsorganisation und Verrechnung
7% ZK14 Präsentation
30% ZK15 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten zur Einführung seines Standardsystems, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Ausrichtung und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach. Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt der Offerteingabe abgeschlossen und nicht älter als 6 Jahre sein.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen (Anhang Nr. 6). Dies umfasst die im Projekt eingesetzten Schlüsselpersonen (vgl. 3.3.11.2 im Pflichtenheft) und die unmittelbar an der Realisierung des Auftrags beteiligten Personen.

EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleiter) einzusetzen, die in deutscher oder französischer oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren (mündlich und schriftlich, mindestens Level B2) und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer oder englischer Sprache (mindestens Level C1) erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhängen Nr. 8, 9 und 10 des Pflichtenhefts.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in den Anhängen Nr. 16, 17, 18 und 19 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Zertifizierung Informatiksicherheit
Der Anbieter weist nach, dass er oder allfällige Subunternehmer für den Betrieb der Infrastruktur über eine gültige ISO 27001:2013 Zertifizierung verfügt oder mit ISO 27001:2013 vergleichbare Massnahmen umgesetzt hat.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation (max. 3 A4-Seiten) oder entsprechendes Zertifikat.

EK10 Subunternehmen
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Charakteristische Leistungen sind vom Anbieter selbst zu erbringen
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Sie besteht aus dem Aufbau und der Inbetriebnahme des e-npa-Systems sowie aus der Wartung, dem Support und der Pflege des e-npa-Systems.
Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anforderungskatalog Anhang 1.

EK12 Einhaltung Informationssicherheit, Datenschutz und Urheberrecht
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung sämtliche Bestimmungen der Informatiksicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts des Bundes einzuhalten gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG SR 235.1 / nDSG);
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG (VDSG SR 235.11);
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 (VDTI SR 172.010.58);
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 (CyRV SR 120.73);
- Vorgaben des DTI vom 1. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung und dazugehörende Vorgaben (Si001 Anhang 11);
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (URG SR 231.1);
- Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 26. April 1993 (URV SR 231.11).
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Firmensitz und Bearbeitungsort
Der Anbieter bestätigt, dass sein eigener Firmensitz sowie, falls er durch Drittunternehmen direkt oder indirekt kontrolliert wird, deren Firmensitz entweder in der Schweiz oder in einem Staat liegt, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Dasselbe gilt für eingesetzte Subunternehmen. Der Anbieter stellt zudem sicher, dass sowohl durch ihn als auch durch Dritte Zugriff auf die ihm anvertrauten Daten nur aus der Schweiz oder aus Staaten erfolgt, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG). Davon ausgenommen ist der Zugriff durch Benutzer auf das e-npa-System über die webbasierte Benutzerschnittstelle sowie über Standardschnittstellen zum Datentausch.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Auszug der Handelsregistereinträge des Anbieters sowie der Subunternehmer oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK14 Standort der Infrastruktur (Datenschutz)
Der Anbieter bestätigt, dass sich seine Infrastruktur inklusive der Backup- oder Ausweichstandorte in der Schweiz oder einem Staat befindet, dessen Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Auflistung der Standorte, an denen sich seine Infrastruktur befindet.

EK15 Sicherstellung des Betriebs
Der Anbieter bestätigt, dass er den Betrieb des e-npa-Systems über die gesamte Vertragsdauer von 11 Jahren sicherstellen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Support
Der Anbieter bestätigt, dass er eine Supportorganisation gemäss Pflichtenheft bereitstellen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17 Rechnungsstellung für Speicherkapazität
Der Anbieter bestätigt, dass er der Bedarfsstelle und den institutionellen Partnern ausschliesslich die Speichermenge (Anzahl TB) in Rechnung stellt, die ihre digitalen Sammlungen auf der Speicherinfrastruktur des Anbieters benötigen.
Er nutzt dafür OP02 und übernimmt die Verrechnung im Rahmen des jeweiligen Vertrags (zwischen ihm und der Bedarfsstelle, bzw. zwischen ihm, der Bedarfsstelle und den institutionellen Partnern).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK18 Rechnungsstellung für Exporte
Ebenso bestätigt der Anbieter, dass er
a) bei Anfragen Dritter für einen Datenexport (z.B. von Forschenden) immer mit der Bedarfsstelle Kontakt aufnimmt und keine Daten ohne deren explizite Genehmigung an Dritte weitergibt und
b) im Auftrag der Bedarfsstelle die Kosten für einen solchen Export dem Dritten auf eigenes Risiko in Rechnung stellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK19 Zusicherung der eIAM-Anbindung
Der Anbieter sichert zu, dass er die im Zuschlagskriterium ZK01 beschriebene eIAM-Anbindung bis zur Vorabnahme der Plattform e-npa vollumfänglich unter Einhaltung von www.eiam.admin.ch/rfp und der technischen Vorgaben unter https://docs.eiam.swiss/index.php?c=intprojektanford&l=de bereitstellt und bei Bedarf die dazu benötigten Funktionen in Abstimmung mit der Bedarfsstelle und dem BIT im Rahmen der Phase Realisierung entwickelt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Teuerung: Betreffend Regelung zur Teuerung wird auf Rahmenvertrag Ziffer 13.1 verwiesen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung sowie weiterer Schweizerischen Gedächtnisinstitutionen erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1324753 (23020) 307 Erneuerung e-npa