Zuschlag 1324415: (22069) 609 Integrale Programmleistungen für IT-Grossprojekte

Publiziert am: 20. März 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die Firma avega IT AG als einzige Anbieterin in diesem Los. Sie konnte in qualitativer Hinsicht mit sehr guten Erfahrungen und einem attraktiven Preisangebot überzeugen.
Die in der Ausschreibung vorgesehenen weiteren zwei Zuschläge können mangels weiterer Angebote nicht erteilt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 4:

    Technische Führung und Continuous Integration & - Delivery (TF & CI / CD)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Technischen Projektleiter
10% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten ICT-Architekten
10% ZK 1.3 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Technischen Projektleiter
10% ZK 1.4 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Architekten
10% ZK 1.5 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
20% ZK 1.6 Vorgehensvorschlag und Sicherstellung der Leistungsqualität
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Berücksichtigte Anbieter

avega IT AG, Bern
CHF 3,855,660 , Optionnel (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 08.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 190 Tage

Datum des Zuschlags:

17.03.2023


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Stundenkontingent von 20‘000 Stunden abgerufen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch