Ausschreibung 1285121: (22069) 609 Integrale Programmleistungen für IT-Grossprojekte

Publiziert am: 8. September 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, auf hoch qualifiziertes Wissen und vertiefte Erfahrung in der integralen Führung und Abwicklung von IT-Programmen und -Projekten mittels agilen Methoden zurückgreifen zu können. Dazu sucht das BIT kompetente Partner für integrale Programmleistungen im Rahmen von IT-Grossprojekten (Programmen).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen Vorort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Zollikofen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Programm Governance und Qualitätssicherung (G&Q)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 2:

    Programmführung und Back Office, Controlling und Kommunikation (PL)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 3:

    Sicherheit und Datenschutz (S & DS)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

  • Lot 4:

    Technische Führung und Continuous Integration & - Delivery (TF & CI / CD)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. September 2022 Publikationsdatum
8. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. September 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Oktober 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

21. Oktober 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Programm Governance und Qualitätssicherung (G&Q) Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angebote sind möglich für alle Lose. Ausnahme: Anbieter, die ein Angebot für Los 1 (G&Q) einreichen, sind nicht berechtigt für die weiteren Lose 2 bis 4 jeweils ein Angebot einzureichen.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Experten Governance
15% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Experten Qualitätssicherung
15% ZK 1.3 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Experten Governance
15% ZK 1.4 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Experten Qualitätssicherung
10% ZK 1.5 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Programmführung und Back Office, Controlling und Kommunikation (PL) Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angebote sind möglich für alle Lose. Ausnahme: Anbieter, die ein Angebot für Los 1 (G&Q) einreichen, sind nicht berechtigt für die weiteren Lose 2 bis 4 jeweils ein Angebot einzureichen.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Programmleiter
3% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten RTE / STE
3% ZK 1.3 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten SCRUM Master
4% ZK 1.4 Mandatsrelevante Erfahrungen des eingesetzten Project Management Office (PMO)
4% ZK 1.5 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Finanzcontroller
4% ZK 1.6 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Leiter Kommunikation
10% ZK 1.7 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Programmleiter
4% ZK 1.8 Ausbildung und Erfahrung der RTE / STE
4% ZK 1.9 Ausbildung und Erfahrung der SCRUM Master
5% ZK 1.10 Ausbildung und Erfahrung der Finanzcontroller
5% ZK 1.11 Ausbildung und Erfahrung der Leiter Kommunikation
4% ZK 1.12 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
10% ZK 1.13 Fallstudie
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Sicherheit und Datenschutz (S & DS) Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angebote sind möglich für alle Lose. Ausnahme: Anbieter, die ein Angebot für Los 1 (G&Q) einreichen, sind nicht berechtigt für die weiteren Lose 2 bis 4 jeweils ein Angebot einzureichen.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten IT-Security-Spezialisten
15% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten IT-Datenschutzspezialisten
10% ZK 1.3 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Security Spezialisten
10% ZK 1.4 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Datenschutzspezialisten
10% ZK 1.5 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
10% ZK 1.6 Fallstudie
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Technische Führung und Continuous Integration & - Delivery (TF & CI / CD) Anzahl Zuschlagsempfänger: 3
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angebote sind möglich für alle Lose. Ausnahme: Anbieter, die ein Angebot für Los 1 (G&Q) einreichen, sind nicht berechtigt für die weiteren Lose 2 bis 4 jeweils ein Angebot einzureichen.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
    Einzelverträge können maximal 3 Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten Technischen Projektleiter
10% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten ICT-Architekten
10% ZK 1.3 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Technischen Projektleiter
10% ZK 1.4 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Architekten
10% ZK 1.5 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
20% ZK 1.6 Vorgehensvorschlag und Sicherstellung der Leistungsqualität
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Los 1

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in IT- Entwicklungsprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Mit den Referenzprojekten müssen die folgenden Leistungen abgedeckt worden sein:
- Governance und Qualitätssicherung eines IT-Projekts oder Programms.
- Erstellen von Programmhandbüchern, Prozessen, Organisationsstrukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten, QA-Handbüchern und Audit Plänen sowie die Durchführung von QA-Audits.
Achtung: Für dieses EK sind keine Referenzen von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die folgenden personellen Ressourcen (Schlüsselpersonen), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
- 1 Expert Consultant
- 1 Expert oder Senior Quality-Manager
Achtung: Für die Personellen Ressourcen sind keine Referenzen von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite).

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und SPOC
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und den SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau C1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK 06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 2

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in IT- Entwicklungsprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Mit den Referenzprojekten müssen die folgenden Leistungen abgedeckt worden sein:
- Programmführung mit agilen Methoden
- Project Management Office (PMO) inkl. Finanzen, Reporting / Controlling, Assistenz- und allgemeine Führungsunterstützung
- Programmkommunikation
Dabei gelten die folgenden Vorgaben:
- Zeitlich: Die Programmdauer beträgt mindestens 48 Monate
- Personell: Es sind mindestens 50 interne und externe Mitarbeiter involviert
- Finanziell: Das Programmbudget beträgt mindestens CHF 50 Mio. (davon zwingend 60% Dienstleistungen)
Hinweis: Für die Bereiche Project Management Office (PMO) inkl. Finanzen, Reporting / Controlling, Assistenz- und allgemeine Führungsunterstützung & Programmkommunikation sind Referenzen von Subunternehmen zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die folgenden personellen Ressourcen (Schlüsselpersonen), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
- Programmleiter
- RTE / STE
- SCRUM Master
- Project Management Office (PMO)
- Controller
- Leiter Kommunikation
Hinweis: Für die Personellen Ressourcen der Bereiche RTE / STE, SCRUM Master, Project Management Office, Controller und Leiter Kommunikation sind Referenzen von Subunternehmen zugelassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite).

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und SPOC
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Wobei für die folgenden Rollen folgende minimalen Sprachniveaus gelten.
- Programmleiter: Deutsch (Niveau C2), Französisch und Englisch (Niveau B1)
- RTE / STE: Deutsch (Niveau B1)
- SCRUM Master: Deutsch und Französisch (Niveau B1)
- Finanzcontroller: Deutsch und Französisch (Niveau B1)
- Leiter Kommunikation: Deutsch und Französisch (Niveau C1)
Hinweis: Für die Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und SPOC der Bereiche RTE / STE, SCRUM Master, Finanzcontroller und Leiter Kommunikation sind Referenzen von Subunternehmen zugelassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite).

EK 06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Externe Qualitätssicherung
Der Anbieter ist bereit, sich im Rahmen eines konkreten Mandats hinsichtlich Qualität seiner Leistung und der Programm-Ergebnisse regelmässig durch einen Drittanbieter auditieren und überprüfen zu lassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 3

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach – wobei mindestens eine Referenz mit agilen Methoden umgesetzt worden sind.
Mit den Referenzprojekten müssen die folgenden Leistungen abgedeckt worden sein:
- Erstellung und Pflege der Schutzbedarfsanalyse und der Anforderungen an die Sicherheit.
- Erarbeitung und Pflege von (technischen) Sicherheits- und Datenschutzanforderungen in der Architektur und Umsetzung.
- Planung und Beauftragung der definierten Sicherheitsarchitekturen / Massnahmen im Rahmen des Projekts oder des Betriebs.
- Prüfung der implementierten (technischen) Massnahmen in der Umsetzung.
Achtung: Für dieses EK sind keine Referenzen von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die folgenden personellen Ressourcen (Schlüsselpersonen), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
- IT-Security-Spezialist, gemäss SwissICT
- IT-Datenschutzspezialist, gemäss SwissICT
Achtung: Für die Personellen Ressourcen sind keine Referenzen von Subunternehmer oder Konzerngesellschaften zugelassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite).

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und SPOC
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Externe Qualitätssicherung
Der Anbieter ist bereit, sich im Rahmen eines konkreten Mandats hinsichtlich Qualität seiner Leistung und der Programm-Ergebnisse regelmässig durch einen Drittanbieter auditieren und überprüfen zu lassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 11
Information Security Management System (ISMS) nach ISO 27001
Erfahrung bei der Implementierung oder Pflege im Informationssicherheitsmanagementsystem ISMS ISO 27001 oder gleichwertig.
Nachweis:
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

Los 4

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in IT- Entwicklungsprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Mit den Referenzprojekten müssen die folgenden Leistungen abgedeckt worden sein:
- Technische Projektleitung
- Technische Architektur
- Konzeption und Einführung von CI/CD Delivery Ketten
Dabei gelten die folgenden Vorgaben:
- Zeitlich: Die Programmdauer beträgt mindestens 48 Monate
- Personell: Es sind mindestens 20 interne und externe Mitarbeiter involviert
- Finanziell: Das Programmbudget beträgt mindestens CHF 50 Mio. (davon zwingend 100% Dienstleistungen)
zu belegen ist:
1. Praxiserfahrung in der Analyse von Tools und Instrumenten im Bereich der Software-Entwicklung von Continuous Integration (CI) und Continuous Delivery (CD)
2. Analyse von bestehenden Delivery-Ketten mit Fokus auf dem Automatisierungsgrad, sowie aufzeigen von Lösungen zur Optimierung der Delivery-Ketten
3. Operative Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung von Delivery-Ketten (ICT-Architektur / Software-Entwicklung)
Bei Aspekt 3 ist die operative Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung von Delivery-Ketten mit mehr als zwei Technologien, wie auch mit Open Source-Produkten nachzuweisen. In mindestens einem Fall ist ein Bezug zu SAP darzustellen.
Hinweis: Für die Bereiche Technische Architektur und Konzeption und Einführung von CI/CD Delivery Ketten sind Referenzen von Subunternehmen zugelassen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die folgenden personellen Ressourcen (Schlüsselpersonen), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
- Technischer Projektleiter
- ICT-Architekt
Hinweis: Für die Personellen Ressourcen des Bereiches ICT-Architekt sind Referenzen von Subunternehmen zugelassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (inkl. Kurz-CV, max. 1 A4-Seite).

EK 04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK 05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und SPOC
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 06
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 10
Externe Qualitätssicherung
Der Anbieter ist bereit, sich im Rahmen eines konkreten Mandats hinsichtlich Qualität seiner Leistung und der Programm-Ergebnisse regelmässig durch einen Drittanbieter auditieren und überprüfen zu lassen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch