Zuschlag 1298807: (22155) 305 Aktenaufbereitung für Ablieferungen ans Bundesarchiv

Publiziert am: 21. November 2022

Alle Departemente und Bundeskanzlei

Alle 5 Anbieter erhalten einen Zuschlag. Sie erfüllen alle die Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien vollständig und die qualitativen Anforderungen in ausreichendem bis hohem Mass. Die angebotenen Preise sind insgesamt vorteilhaft.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 92512000: Dienstleistungen von Archiven
  • 79995100: Archivierung
  • 92510000: Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis: Gewichteter mittlerer Stundensatz
25% ZK02 Aufgabenverständnis, Risikobeurteilung und Auftragsabwicklung
10% ZK03 Projektleiter und Projektleiter Stv.
10% ZK04 FachspezialistInnen Informationsmanagement /Archivwesen
10% ZK05 Erfahrung aus Aufbereitung und Ablieferung an öffentliche Archive
10% ZK06 Erfahrung im Umgang mit diversen Informationsträgern
5% ZK07 Kapazität planen und sicherstellen

Berücksichtigte Anbieter

archivsuisse ag, Kehrsatz
CHF 6,930,000 , voir point 4.4

Docarit GmbH, Bern
CHF 6,930,000 , voir point 4.4

docuteam AG, Baden-Dättwil
CHF 6,930,000 , voir point 4.4

GBL Gubler AG, Frauenfeld
CHF 6,930,000 , voir point 4.4

Universal Gebäudemanagement AG, Interlaken
CHF 6,930,000 , voir point 4.4

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 05.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 102 Tage

Datum des Zuschlags:

15.11.2022


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Das Vergabevolumen beträgt insgesamt über alle Einzelaufträge aller Zuschlagsempfänger CHF 6’930’000 inkl. MWST. Dieser Wert ist als maximaler Betrag über alle Abrufe zu verstehen, der nicht überschritten werden darf. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein einzelner Zuschlagsempfänger Aufträge in diesem Umfang erhalten wird.

Die Zuschlagsempfänger haben folgende mittlere Stundensätze in CHF, inkl. MWST offeriert:
Minimal CHF 77.65 / Maximal CHF 128.16


Kontakt

Alle Departemente und Bundeskanzlei
Archivstrasse 24
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 89 89
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch