Ausschreibung 1286103: (22013) 713 ZA-BH IT-System

Publiziert am: 15. September 2022

Agroscope

Agroscope führt im Rahmen der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten jährlich statistische Erhebungen durch. Zur Erhebung der Daten nutzt Agroscope seit Jahren ein IT-System, welches eine Vielzahl von Schnittstellen aufweist. Dieses soll durch eine komplette Neuentwicklung abgelöst werden. Hierbei benötigt Agroscope Unterstützung von einem Anbieter, welcher die Rollen «Scrum Master» und «Entwicklungsteam» gemäss SCRUM wahrnimmt und das System in enger Zusammenarbeit mit Agroscope konzipiert und entwickelt. Nach der Realisierung begleitet der Anbieter die Bedarfsstelle ebenfalls im Rahmen der Einführung. Zudem wird die Weiterentwicklung sowie die Pflege und der Support des Systems ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Lieferung der Software an: ISCeco, Fellerstrasse 15, 3027 Bern. Erbringung der Dienstleistungen (Meetings und Support, falls nicht online): Agroscope, Tänikon 1, 8356 Ettenhausen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72211000: Programmierung von System- und Anwendersoftware
  • 72230000: Entwicklung von kundenspezifischer Software
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. September 2022 Publikationsdatum
15. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

28. September 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

4. November 2022 Abgabetermin 23:59

Frist für die Einreichung des Angebotes: 25.10.2022 – gilt nur für die Fa. ProcessServices AG (aufgrund Vorbefassung).

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

10. November 2022 Offertöffnung

Frist für die Einreichung des Angebotes: 25.10.2022 – gilt nur für die Fa. ProcessServices AG (aufgrund Vorbefassung).

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2035 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
37% ZK 1 Preis
10% ZK 2 Effiziente Arbeitsweise
11% ZK 3.1 Einsatz eines geeigneten Datenmodells
11% ZK 3.2 Algorithmus zur Findung von Abhängigkeiten sowie Persistenz derselben
10% ZK 3.3 Architekturumsetzung
7% ZK 4 Qualitätssicherung
3.5% ZK 5.1 Erfahrung im Bereich Buchhaltung/Wirtschaftlichkeitsrechnung
3.5% ZK 5.2 Erfahrung im Bereich Landwirtschaft oder Umwelt
7% ZK 5.3 Erfahrung als Front-End-Webentwickler

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung und Knowhow
Der Anbieter bzw. allfällige Subunternehmer verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Im vorliegenden Auftrag soll ein System entwickelt werden, das den Benutzern folgendes ermöglicht:
- Anpassung von Inhalt (und ggf. Struktur) von Benutzeroberfläche ohne eigentliche Programmierarbeiten, sondern durch Konfiguration.
- Anpassung von Berechnungsregeln in der Applikation ohne eigentliche Programmierarbeiten, sondern durch Konfiguration.
Folgende minimale Anforderungen werden an die referenzierten Projekte gestellt:
- Gesamtauftragsvolumen von mind. 50'000 Fr.
- Der Anbieter hat in der Summe mind. 30 Arbeitstage für das Projekt gearbeitet.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er in der Lage ist, ein System zu konzipieren und zu entwickeln, das die Anforderungen gemäss Anhang 2.2 erfüllt.
Nachweis
Der Anbieter weist mit maximal zwei Referenzprojekten nach, dass er (als Firma) und/oder die Mitarbeitenden, die für das vorliegende Projekt eingeplant sind, über Erfahrung in den oben genannten Bereichen verfügen.
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er in der Lage ist, ein System zu konzipieren und zu entwickeln, das die Anforderungen gemäss Anhang 2.2 erfüllt.

EK03
Bereitstellung ausreichender personeller Ressourcen
Der Anbieter garantiert, dass er während der Entwicklungszusammenarbeit (voraussichtlich vom 01.01.2023 bis 31.12.2025) mindestens 3 Vollzeitäquivalente für das Entwicklungsteam zur Verfügung stellt, welche bei Bedarf zu 100% für das Projekt eingesetzt werden können. Die 3 Vollzeitäquivalenten können sich auf mehr als 3 Personen verteilen. Zusätzlich ist durch den Anbieter die Rolle des Scrum Masters zu besetzen (Pensum darf kleiner als 100% sein).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen in Anhang 1.3, Kapitel 2.1.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse von Scrum Master und SPOC sowie des eingesetzten Personals für den Support oder mit Kontakt zum ISCeco
Der Anbieter bestätigt, dass Scrum Master und SPOC sowie das vorgesehene Personal für den Support oder mit Kontakt zum ISCeco über sehr gute Kenntnisse in Deutsch verfügen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Sprachkenntnisse des Entwicklungsteams
Der Anbieter bestätigt, dass das Entwicklungsteam über sehr gute Kenntnisse in Deutsch oder Englisch verfügt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.

EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1.4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Regelmässige Meetings in der Schweiz
Der Anbieter erklärt sich bereit, dass mind. ein Vertreter des Entwicklungsteams (Scrum Master und/oder Architekt und/oder Entwickler) im vierwöchentlichen Rhythmus an einem physischen Meeting mit Vertretern der Bedarfsstelle in der Region Zürich oder Thurgau teilnimmt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Im Rahmen der Eingabe von Angeboten auf diese Ausschreibung sind durch den Anbieter zwingend die Grundleistungen wie auch die Optionen anzubieten. Der Entscheid über den Bezug aus den Optionen wird von der Bedarfsstelle gefällt. Optionale Leistungen werden nach Bedarf, Inhalt und Umfang bedarfsweise in Anspruch genommen. Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass optionale Leistungen bezogen werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Agroscope
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1286103 (22013) 713 ZA-BH IT-System