Zuschlag 1285093: Stabsstelle BAV zur Erstellung des nächsten AS der Bahninfrastruktur

Publiziert am: 12. September 2022

Bundesamt für Verkehr Sektion Planung

Den Zuschlag erhält die Firma SMA und Partner AG, da ihr Angebot in Bezug auf die Erfüllung der Zuschlagskriterien vollumfänglich überzeugte und gegenüber der Konkurrenz klar im Vorteil war. Besonders bei der Qualifikation "Projektleiter und Chefexperte", beim Erfahrungsnachweis der Fachexperte und bei der Projektorganisation hat die Firma SMA und Partner AG gegenüber der Konkurrenz überzeugt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Fachsupport Angebots- und Infrastrukturplanung. Pro Jahr sind rund 1'300 Stunden zu leisten.
    Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027.
    Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Qualifikation des Projektleiters und des Chefexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, drei Referenzprojekte pro Person)
25% ZK2: Qualifikation der zwei erfahrenen Mitarbeiter / Fachexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, drei Referenzprojekte pro Person)
25% ZK3: Preisangebot
10% ZK4: Plausibilität des Preises
10% ZK5: Zweckmässigkeit der Organisation des Anbieters

Berücksichtigte Anbieter

SMA und Partner AG, Zürich
CHF 1,000,302 exkl. MwSt., Preisberechnung: über die Ausführungsdauer von Oktober 2022 bis 31.7.2027

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 65 Tage

Datum des Zuschlags:

09.09.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Verkehr Sektion Planung
Sektion Planung
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
martin.tinguely@bav.admin.ch