Zuschlag 1285079: Stabsstelle BAV zur Erstellung des nächsten AS der Bahninfrastruktur

Publiziert am: 12. September 2022

Bundesamt für Verkehr Sektion Planung

Den Zuschlag erhält die Firma EBP Schweiz, da ihr Angebot in Bezug auf die Erfüllung der Zuschlagskriterien vollumfänglich überzeugte.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Managementsupport, Grundlagen und Bewertung. Pro Jahr sind rund 3’800 Stunden zu leisten. Der Auftrag dauert vom 03.10.2022 bis voraussichtlich 31.12.2027 Weitere Informationen können dem Pflichtenheft entnommen werden.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK1: Qualifikation der Schlüsselperson und deren Stellvertretung (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, zwei Referenzprojekte pro Schlüsselperson bzw. deren Stv.).:
25% ZK2: Qualifikation der drei Chefexperten (Ausbildung, Erfahrung, Mehrsprachigkeit, Referenzliste, zwei Referenzprojekte pro Chefexperten)
25% ZK3: Preisangebot
10% ZK4: Plausibilität des Preises
15% ZK5: Zweckmässigkeit der Organisation des Anbieters

Berücksichtigte Anbieter

EBP Schweiz AG, Zürich
CHF 2,964,162 exkl. MwSt., Communauté avec Infras AG Zürich/Bern. Calcul du prix: sur la durée d'exécution d'octobre 2022 au 31.07.2027

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 65 Tage

Datum des Zuschlags:

09.09.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Verkehr Sektion Planung
Sektion Planung
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
martin.tinguely@bav.admin.ch