Abbruch 1280279: (22108) 609 Schweizweite IKT-Stores
Publiziert am: 10. August 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Die IKT-Stores sollen Benutzerinnen und Benutzer bei Bedarf und/oder Problemen im Zusammenhang mit Notebook (Client), Smartphone und SmartCard vor Ort rasch und unkompliziert helfen, bzw. das Abholen von Materialbestellungen / Zubehör etc. ermöglichen. Je Standort sollen sich geschulte Supporter um die Benutzeranliegen kümmern. Diese sollen Tickets und Aufträge für die Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der für die Mitarbeiter des Bundes eingesetzten Arbeitsplatzsystem-Palette bearbeiten können. Das heisst, Neugeräte und Zubehör an die Bundesmitarbeiter abgeben, im Störungsfall austauschen. Nach Bedarf sind einzelne Artikel zum Versand bereitzustellen, welche durch den Transportpartner des BIT zu den Kunden geliefert werden sollen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Zu diesem Projekt sind keine Angebote eingegangen. Abbruch gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. b BöB.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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