Ausschreibung 1276407: (22007) 342 Nodedirector, BigSister
Publiziert am: 21. Juli 2022
Institut für Virologie und Immunologie IVI, Informatik
Wir suchen einen Dienstleister, der uns beim Unterhalt, bei der Konfiguration und allenfalls bei der Weiterentwicklung der Open Source Produkte Nodedirector und BigSister unterstützt. Er hat mehrjährige Erfahrung in der Anwendung und im Support dieser Produkte und verfügt zudem über umfassende Kenntnisse in Linux basierten Serverumgebungen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
IVI, Sensemattstrasse 293, 3147 Mittelhäusern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
21. Juli 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
4. August 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
30. August 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
5. September 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20'000 Punkte | ZK 1 Preisangebot |
6'000 Punkte | ZK 2 Erfahrung Linux, Skript Programmierung |
8'000 Punkte | ZK 3 Erfahrung Ontap, Samba |
5'000 Punkte | ZK 4 Erfahrung Systemdienste, Automounter |
12'000 Punkte | ZK 5 Erfahrung Nodedirector, BigSister, FAI |
7'000 Punkte | ZK 6 Erfahrung Proxmox, DRBD |
1'000 Punkte | ZK 7 Erfahrung Laborinformatik |
1'000 Punkte | ZK 8 Erfahrung Hochsicherheitsanlagen |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Erfahrung in vergleichbaren Mandaten
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Ausführung von Mandaten welche mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Insbesondere sollen die Mandate Systemlandschaften von ähnlicher Komplexität umfassen, wie sie im Pflichtenheft in Abschnitt 3.1.3 und Abschnitt 3.1.4 umschrieben sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von inhaltlich vergleichbaren Referenzen nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter realisierte Projekte oder durchgeführte Mandate werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift des Auftraggebers mit Referenzperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt der Durchführung des Auftrags;
- Inhaltlicher Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen (Tätigkeiten, Rollen des Anbieters, Fachbereich).
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren. Die genannte Referenzperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Die untenstehend angegebenen Schlüsselperson verfügt über die nötigen Qualifikationen, ist grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und kann ihre Erfahrung einbringen:
- 1 Senior System Engineer
Auf Grund der im Pflichtenheft in den Abschnitten 3.1.3 und 3.1.4 beschriebenen Komplexität und dem Zusammenwirken verschiedenster Technologien ist eine sehr erfahrene Person aus dem Ingenieurbereich erforderlich.
Nachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er über qualifizierte Mitarbeiter verfügt, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen einsetzbar sind und benennt diese.
EK04
Sprachkenntnisse der eingesetzten Mitarbeiter
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher Sprache mindestens auf dem Niveau C1 (mündlich und schriftlich) und in technischem English mindestens auf dem Niveau B1 (mündlich) kommunizieren können. Sie sind in der Lage, schriftlichen Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache erstellen und abliefern zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse von für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages/table-2-cefr-3.3-common-reference-levels-self-assessment-grid
EK05
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestelltem Personal werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, kann der Auftraggeber Personal zurückweisen. Der Anbieter hat diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, das betreffende Personal innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Der Anbieter akzeptiert, dass durch einen Personalwechsel anfallenden Mehraufwand nicht vergütet wird und im Rahmen der Grundpauschale abgedeckt ist.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt, dass für die Ausführung der Leistungen grundsätzlich eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stehen und bei Einsätzen vor Ort ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente eingesetzt werden können. Der Anbieter ist bereit, bei Leistungen vor Ort, Mittelhäusern als Arbeitsort zu akzeptieren. Geeignete Arbeitsräume werden durch das IVI zur Verfügung gestellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Bereitschaftszeit und Reaktionszeit
Der Anbieter trägt die Verantwortung für das Einhalten der Bereitschafts- und Reaktionszeiten bei Störungen und ausserordentlichen Situationen. Als solche gelten Interventionen zur Behebung akuter Probleme, welche das gesamte System betreffen (nicht Probleme von einzelnen Arbeitsplätzen). Die Bereitschafts- und Reaktionszeiten sind wie folgt einzuhalten:
Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 (exkl. festgelegte, offizielle nationale Feiertage): Telefonische Annahme von Supportanfragen. Supportanfragen koennen jederzeit elektronisch eingebracht werden. Reaktionszeit: nächster Arbeitstag
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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