Zuschlag 1275535: Anbindungen SCION
Publiziert am: 26. Juli 2022
armasuisse Wissenschaft + Technologie/ armasuisse
Die SCION Technologie noch sehr neu und wenig verbreitet ist gibt es zurzeit in der Schweiz nur
drei Provider, welche diesen Service anbieten. Eine Schlüsselfunktion des Demonstrators ist das
Untersuchen und Demonstrieren der Inter-Domain Routing Funktion. Dies kann nur mit mehr als
einem Provider konfiguriert werden. Daher brauchen wir an den drei CYD Campus Standorten je
einen Anschluss von einem der drei Provider. Somit liegt eine technische Besonderheit vor. Es
muss deswegen pro Standort einen Provider genommen werden, jede andere Lösung ist
technisch ausgeschlossen und es gibt keine Alternative.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Swisscom (Schweiz)
AG; Sunrise GmbH; SWITCH.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.06.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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Guisanplatz 1
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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