Ausschreibung 1269209: (22003) 307 Access

Publiziert am: 17. Juni 2022

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Die NB löst ihre bestehenden Lösungen zur Langzeitarchivierung und Präsentation digitaler Objekte ab. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Entwicklung einer Präsentationskomponente (Access) mit Rückgriff auf bestehende Softwarekomponenten. Die Anbieterin übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Konzipierung der Anwendung und Planung der Entwicklung;
- Entwicklung der Lösung mittels agilem Vorgehen in einem Projekt mit der NB. Dabei folgt sie der Projektverwaltungsmethode Hermes der Bundesverwaltung;
- Betrieb der Lösung zusammen mit einem Infrastrukturbetreiber und der NB;
- Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Lösung;
- Erweiterung der Lösung nach Vorgaben der NB.
Die Grundleistungen umfasst:
- GL01: Konzipierung der Anwendung / Planung der Entwicklung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweizerische Nationalbibliothek NB, Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72267100: Wartung von Informationstechnologiesoftware
  • 72212000: Programmierung von Anwendersoftware
  • 72222200: Planung von Informationssystemen oder -technologie
  • 72212220: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Juni 2022 Publikationsdatum
17. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

1. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. Juli 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

21. Juli 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK01 Lösungsbeschreibung Access Global
10% ZK02 Lösungsbeschreibung Access Suchmaschine und Application Layer
10% ZK03 Lösungsbeschreibung Access Frontend
5% ZK04 Lösungsbeschreibung Integration einer Emulationslösung
15% ZK05 Beschreibung Projektabwicklung
7.5% ZK06 Erfassen von Projektrisiken
2.5% ZK07 Zeit zur Entwicklung der Lösung
10% ZK08 Präsentation
30% ZK09 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Teilnahmeantrag zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Teilnahmeantrages bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.

Eignungskriterien mit Ausschlusscharakter (EK-A)

EK-A01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK-A02 Erfahrung – Projekt
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten zum Aufbau einer Präsentationsumgebung mit Suchmaschinentechnologie, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (siehe Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase) Kapitel 4.1.10). Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 6 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 1-3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK-A03 Erfahrung – Betrieb
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Betrieb und in der Wartung von Systemen (siehe Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase) Kapitel 4.1.6). Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 6 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für die Referenz ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 1-3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK-A04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft (Kap 4.1.4-4.1.10) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen (Anhang Nr. 1-4).

EK-A05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK-A06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Teilprojektleiter, Scrum Master, SPOC) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens Level B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache (mindestens Level C1) erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK-A07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhang Nr. 1-5 und 1-6 des Pflichtenhefts.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A10 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente und Bedingungen
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel Nr. 10.2 «Vertragselemente» des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren. Der Anbieter akzeptiert zudem die in Kapitel Nr. 10.1 formulierten Bedingungen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A11 Arbeitsort Bern
Der Anbieter ist bereit, wenn sich im Rahmen der Auftragserfüllung nicht mittels Online-Sitzungen zu lösende Schwierigkeiten ergeben, mit dem zur Lösung der Schwierigkeit nötigen technischen und entscheidungsbefugten Personal in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zu erscheinen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A12 Ausschluss von Personenverleih
Für die jeweiligen Auftragsbestandteile sind Werkverträge, Dienstleistungsverträge und Wartungsverträge abzuschliessen, Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A13 Anerkennung der Regeln und Grundsätze für die Projektdurchführung
Der Anbieter und die Subunternehmen verpflichten sich, alle Regeln und Grundsätze für die Projektdurchführung als verbindlich zu betrachten, welche in den folgenden Dokumenten festgehalten sind:
- Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase)
- Beilage 1-2: IT-Leitfaden für Lieferanten (BIT)
- Beilage 1-4: SIG/TÜViT Evaluation Criteria Trusted Product Maintainability Guidance for Producers
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A14 Dauer der Geschäftsbeziehung
Der Anbieter ist bereit und fähig, die Weiterentwicklung, Wartung sowie die Betriebsunterstützung über die im Rahmenvertrag festgelegte Dauer der Vertragslaufzeit gemäss Pflichtenheft 1 (Präqualifikation) Kap. 11.2.3 sicherzustellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A15 Einhaltung Informationssicherheit, Datenschutz und Urheberecht
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung sämtliche Bestimmungen der Informatiksicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts des Bundes einzuhalten gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG] (SR 235.1);
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG] (SR 235.11);
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 [VDTI] (SR 172.010.58);
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 [CyRV] (SR 120.73);
- Vorgaben des DTI vom 1. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [Si001] und dazugehörende Vorgaben;
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 [URG] (SR 231.1);
- Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 26. April 1993 [URV] (SR 231.11).
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A16 Bereitschaft, sich einem Code-Review zu unterziehen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ziele der Bedarfsstelle in Bezug auf die Qualität versteht, die im Pflichtenheft 1 (Präqualifikation) Kap. 4.1.9 festgelegt sind. Er verpflichtet sich, diese Ziele einzuhalten und erklärt sich bereit, den Assessment- und Monitoring-Prozess und die damit verbundenen Aufgaben zu unterstützen. Dies umfasst ca. zwei bis drei Workshops während der Initialisierung des Prozesses, die Bereitstellung der Architekturentwürfe und die Bereitschaft, die Anwendung auf einem der Bedarfsstelle und ihren Dienstleistern zugänglichen Code Repository zu entwickeln, worauf durchgehend für externe Qualitätskontrollen zugegriffen werden kann. Mindestens alle drei Monate findet eine Sitzung mit einem ausführlichen Reporting statt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A17 Fähigkeit zur Entwicklung von Code mit einem **** Stars Quality Rating
Der Anbieter bestätigt, dass sein Unternehmen die Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, eine Software mit einem **** Stars Quality Rating (siehe Beilage 1-4) für die Auftraggeberin zu liefern, ohne andere Anforderungen wie Funktionalität, Sicherheit u.a. zu gefährden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A18 Rechte am Quellcode
Der Anbieter akzeptiert, dass der von ihm im Rahmen des Auftrags erstellte Quellcode und die mit ihm verbundenen Schutzrechte in den Besitz der Vergabestelle übergehen, die diesen unter eine offene Lizenz stellen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A19 Open Source
Der Anbieter verpflichtet sich, im von ihm entwickelten Quellcode nur frei verfügbare Bibliotheken zu verwenden, so dass die Lösung unter eine Open-Source-Lizenz gestellt werden kann. Weiterhin verpflichtet er sich, zur Entwicklung von Access auf bestehende Komponenten unter Open-Source-Lizenz zurückzugreifen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Bewertete Eignungskriterien (EK-B)

EK-B01 Erfahrung im Projektmanagement (Gewichtung 1000 Punkte)
Die vom Anbieter eingesetzten Schlüsselpersonen (Teilprojektleiter, Scrum Master) verfügen über Erfahrungen im Führen agiler Entwicklungsprojekte im Rahmen von Hermes 5.1.
Nachweis
1. 2 Referenzprojekte seit 2017 mit agiler Entwicklung, an denen der Teilprojektleiter und der Scrum Master mitgewirkt haben (nachgewiesen mit Anhang 1-3).
2. Hermes-Advanced-Zertifizierung des Teilprojektleiters (nachgewiesen mit gültigem Zertifikat).

EK-B02 Erfahrung in der Open-Source-Entwicklung (Gewichtung 1200 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in der Entwicklung von Open-Source-Software. Dies umfasst
• die Entwicklung unter Integration bestehender Open-Source-Software;
• die Entwicklung von eigenem Code unter einer Open-Source-Lizenz
• die Mitarbeit an Community-Projekten zur Verbesserung der eingesetzten Komponenten.
Nachweis
Maximal 2 Referenzen zwischen 2017 und heute (Anhang 1 3) , mit denen
1. die Fähigkeit zur Entwicklung von Open-Source-Software gemäss obenstehender Definition anhand eines Projekts (von mindestens 50 Personentagen) und
2. die Mitarbeit bei der Verbesserung eingesetzter Komponenten anhand eines Projekts (von mindestens 20 Personentagen)
nachvollziehbar nachgewiesen werden.

EK-B03 Erfahrung bei der Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten (Gewichtung 1200 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen mit folgenden Open-Source-Softwarekomponenten:
1. zur Automatisierung von Datenflüssen (z.B. Apache NIFI);
2. zur Volltext-Indexierung von WARC-Dateien (Warc-Indexer);
3. zur Präsentation von Bildmaterial mittels IIF (z.B. IIIF-Bildserver);
4. zur Anzeige archivierter Webseiten (PyWayback);
5. zur Anzeige von PDF (z.B. universal viewer)
6. zum Abspielen von Ton- und Videodokumenten.
Nachweis
Maximal 5 Referenzen (Anhang 1-3) zwischen 2017 und heute, mit denen die oben genannten sechs Prüfpunkte nachvollziehbar belegt werden. Zudem belegt der Anbieter pro Referenz in Absatz 14 von Anhang 1-3,
1. mit welchen Softwarekomponenten gearbeitet wurde
2. welche der Prüfpunkte die Referenz erfüllt.

EK-B04 Erfahrung beim Einsatz von SOLR oder Elastic Search (Gewichtung 1400 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von SOLR oder Elastic Search. Namentlich
1. dem Aufbau von Search-Clustern
2. der Definition von Index-Schemen
3. dem Aufbau von erweiterbaren Indexierungsworkflows
4. dem Betrieb von Search-Clustern
Nachweis
Maximal 4 Referenzen (Anhang 1-3) zwischen 2017 und heute, mit denen die oben genannten vier Prüfpunkte nachvollziehbar belegt werden.
Zudem belegt der Anbieter in Absatz 14 von Anhang 1-3, welche der Prüfpunkte die Referenz erfüllt.

EK-B05 Erfahrung bei der Indexierung grosser Mengen an nicht strukturiertem Text (Gewichtung 1400 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen bei der Indexierung grosser Mengen an nicht strukturiertem Text. Namentlich
1. zur Extraktion von Volltexten aus Webseiten oder anderen Texttypen (z.B. ORC erfasste Digitalisate),
2. sprachabhängige Auswertung der Volltexte
Nachweis
Maximal 2 Referenzen zwischen 2017 und heute, mit denen die Erfahrung zu obengenannten Prüfpunkten belegt wird.
Zudem belegt der Anbieter pro Referenz in Absatz 14 von Anhang 1-3,
1. wie er vorgegangen ist
2. welche der Prüfpunkte die Referenz erfüllt.

EK-B06 Erfahrung bei der Indexierung von Metadaten (Gewichtung 1200 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrung bei der Indexierung von Metadaten in Kombination mit Volltext und kennt die Herausforderungen, die diese Kombination stellt. Es handelt sich um folgende Problemstellungen:
1. Suche in einer Vielzahl einzelner Metadatenelemente versus Suche in Volltext
2. Ranking von Treffern in Metadaten versus Ranking von Treffern im Volltext
3. Genaue Suche in den Metadaten versus Fuzzy Search im Volltext
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 3 Referenzen zwischen 2017 und heute dar, wie er die oben genannten Schwierigkeiten gelöst hat. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und beschreibt pro Referenz sein Vorgehen in Absatz 14.

EK-B07 Erfahrung beim Aufbau und der Verwaltung grosser Indices (Gewichtung 1400 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen im Aufbau und der Verwaltung grosser Indices (20TB+).
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute, mit der die Erfahrung beim Aufbau und der Verwaltung eines grossen Index durch den Anbieter nachgewiesen wird.

EK-B08 Erfahrung beim Aufbau von Such- und Präsentationssystemen für Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken und Museen) (Gewichtung 800 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen beim Aufbau und Betrieb von Such- und Präsentationssystemen für Gedächtnisinstitutionen.
Nachweis
Eine Referenz (Anhang 1-3) zwischen 2017 und heute, mit der die Erfahrung nachgewiesen wird und Nennung des Webangebots in Absatz 14 von Anhang 1-3.

EK-B09 Erfahrung mit bibliographischen Metadatenstandards aus dem Bereich der Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken und Museen) (Gewichtung 600 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen im Umgang mit folgenden Metadatenstandards:
1. MARC21 (MARCXML)
2. EAD
3. METS
4. METS Alto
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 4 Referenzen dar, dass er über Erfahrung mit den oben genannten Metadatenstandards verfügt. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und weist pro Referenz in Absatz 14 nach welche der Metadatenstandards durch die Referenz abgedeckt werden.

EK-B10 Erfahrung bei der Integration der Authentisierungslösung der Bundesverwaltung «eIAM» (Gewichtung 600 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in der Anbindung einer Benutzeroberfläche und -verwaltung an eIAM (www.eiam.admin.ch/rfp)
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3), mit der die Erfahrung nachgewiesen wird.

EK-B11 Erfahrung mit containerbasiertem Deployment (Gewichtung 600 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen mit containerbasiertem Deployment mittels Kubernetes.
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3), die die Verwaltung und Nutzung eines Kubernetes-Clusters und den Aufbau von Kubernetes-Containern nachweist.

EK-B12 Erfahrung im Aufbau und Betrieb von Lösungen auf Drittanbieter-Infrastruktur (Gewichtung 400 Punkte)
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Lösungen auf Drittanbieter-Infrastruktur.
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3), die den Aufbau und Betrieb einer Lösung auf Drittanbieter-Infrastruktur nachweist, wobei Erfahrung im Umgang mit Hyperscaler-Infrastruktur bevorzugt wird. Dabei soll in Absatz 14 hervorgehoben werden, worin die Herausforderungen für Aufbau und Betrieb liegen.

EK-B13 Form und Nachvollziehbarkeit des Angebotes (Gewichtung 200 Punkte)
Das Angebot des Anbieters hält die Vorgaben gemäss Kap. 9 des Pflichtenhefts 1 (Präqualifikationsphase) bezüglich Aufbau und Inhalt ein.

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

4

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1269209 (22003) 307 Access