Zuschlag 1263951: Befragungsdienstleistungen Swiss eHealth Barometer 2022-2027
Publiziert am: 21. Mai 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag erhält die Firma gfs.Bern AG, da ihr Angebot sowohl preislich wie auch qualitativ überragend war. Neben der gesamthaft sehr guten Qualität, insbesondere hinsichtlich Erfahrung in der Analyse und Präsentation von Befragungsdaten und bei der Projektleitung hebt auch das Kriterium der Kosten das Angebot der Zuschlagsempfängerin von den eingegangenen Angeboten ab.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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3000 | ZK1_Preis |
2200 | ZK2.1_Erfahrung in der Erhebung von Befragungsdaten |
2000 | ZK2.2_Erfahrung in der Analyse und Präsentation von Befragungsdaten |
1000 | ZK2.3_Erfahrung der Projektleitung |
700 | ZK2.4_Zusammenarbeit im Projekt und Aktualität der Befragung |
500 | ZK2.5_Qualitätssicherung |
600 | ZK2.6_Aufbereitung der Ergebnisse |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.05.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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