Ausschreibung 1250353: Befragungsdienstleistungen Swiss eHealth Barometer 2022-2027
Publiziert am: 16. März 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Mit dieser Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, welches jährlich die zwei Befragungen im Rahmen des Swiss eHealth Barometers durchführt. Die Durchführung umfasst die Planung und Durchführung der Befragungen, die Erhebung der Daten und deren Auswertung sowie die Publikation und Präsentation der Ergebnisse. Befragt werden zwei unterschiedliche Gruppen:
(1) Wohnbevölkerung der Schweiz
(2) Ausgewählte Gesundheitsfachpersonen und Akteure des Gesundheitswesens
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Ort: |
Ort der Dienstleistungserbringung ist grösstenteils der Sitz des Befragungsinstituts. Sitzungen finden wenn immer möglich im Raum Bern statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
16. März 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Anhang 11 des Pflichtenhefts wird erst nach vorgängiger Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (Anhang 6) ausgehändigt. |
31. März 2022 | Frist für Fragen | None |
Abgabetermin | None |
|
28. April 2022 | Offertöffnung | None |
1. Juli 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 | ZK1_Preis |
2200 | ZK2.1_Erfahrung in der Erhebung von Befragungsdaten |
2000 | ZK2.2_Erfahrung in der Analyse und Präsentation von Befragungsdaten |
1000 | ZK2.3_Erfahrung der Projektleitung |
700 | ZK2.4_Zusammenarbeit im Projekt und Aktualität der Befragung |
500 | ZK2.5_Qualitätssicherung |
600 | ZK2.6_Aufbereitung der Ergebnisse |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Pflichtenheft.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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