Zuschlag 1230567: (21241) 704 Mandat_2001 Stichprobenkontrollen zur Covid-19

Publiziert am: 23. November 2021

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Regional- und Raumordnungspolitik

Die Offerte von OBT hat ohne Berücksichtigung des Preises die meisten Punkte erhalten. Der offerierte Preis ist zudem kompetitiv und der günstigste aller Anbieter.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79212000: Betriebsprüfung
  • 79212110: Corporate Governance Rating
  • 79212400: Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
8 Punkte ZK01 Qualität des Angebots
10 Punkte ZK02 Verständnis für die Anforderungen
20 Punkte ZK03 Für die Stichprobenkontrollen gewählte Methode
8 Punkte ZK04 Kompetenz im Ausschreibungsgegenstand
12 Punkte ZK05 Fähigkeit zur Prüfung von öffentlichen oder verwaltungsrechtlichen Einrichtungen wie Kantonen, im Hinblick auf den Umgang mit Unternehmen
12 Punkte ZK06 Fähigkeit für die Ausarbeitung einer öffentlichen Risikopolitik, anhand einer detaillierten Risikoanalyse
30 Punkte PR01 Angebotspreis

Berücksichtigte Anbieter

OBT AG, Zürich
CHF 747,061

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 24.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 86 Tage

Datum des Zuschlags:

18.11.2021


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Regional- und Raumordnungspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 42 20
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1230567 (21241) 704 Mandat_2001 Stichprobenkontrollen zur Covid-19