Ausschreibung 1214773: (21241) 704 Mandat_2001 Stichprobenkontrollen zur Covid-19

Publiziert am: 24. August 2021

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Regional- und Raumordnungspolitik

Dieser Audit-Auftrag besteht aus den folgenden Leistungen:
- Durchführen der Stichprobenkontrollen in zunächst hoher und dann sukzessive abnehmender Frequenz
- Berichterstattung (Einführungsbericht, Status- und Öffentlichkeitsberichte, Schlussbericht)
- Operative und strategische Sitzungen mit dem SECO zur Überprüfung des gewählten Vorgehens


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Räumlichkeiten der Dienstleistungserbringerin, des jeweiligen, zu prüfenden Kantons oder, falls die Arbeiten es erfordern, in den Räumlichkeiten des SECO im Raum Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79212000: Betriebsprüfung
  • 79212110: Corporate Governance Rating
  • 79212400: Buchprüfung im Hinblick auf Betrug
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. August 2021 Publikationsdatum
24. August 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

21. September 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. Oktober 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 6.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

27. Oktober 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 6.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Dezember 2021 Geplanter Projektstart
31. Januar 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
8 Punkte ZK01 Qualität des Angebots
10 Punkte ZK02 Verständnis für die Anforderungen
20 Punkte ZK03 Für die Stichprobenkontrollen gewählte Methode
8 Punkte ZK04 Kompetenz im Ausschreibungsgegenstand
12 Punkte ZK05 Fähigkeit zur Prüfung von öffentlichen oder verwaltungsrechtlichen Einrichtungen wie Kantonen, im Hinblick auf den Umgang mit Unternehmen
12 Punkte ZK06 Fähigkeit für die Ausarbeitung einer öffentlichen Risikopolitik, anhand einer detaillierten Risikoanalyse
30 Punkte PR01 Angebotspreis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt die Anbieterin als Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss diese ein Unternehmen bezeichnen, welches die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Vgl. dazu EK05 im «Anhang 1 – Unternehmensangaben und Kriterienkatalog».

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen einer Bietergemeinschaft verfügen über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweise
1) Bestätigung (im Anhang 1)
2) Auf Nachfrage: Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde des Herkunftslandes.
Hinweis: Die Beschaffungsstelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland: Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Herkunftslandes beilegen.
Der Nachweis 2) ist nur auf Anfrage des Auftraggebers innerhalb von 10 Kalendertagen nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Erfahrung
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) verfügen über ausreichende Erfahrung bei der Durchführung von Projekten, die mit dieser Aufgabe vergleichbar sind, in Bezug auf Umfang und Komplexität.
Nachweise
1) Bestätigung (im Anhang 1)
2) Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen bescheinigen ihre Erfahrung mittels
3 Referenzen pro involvierte Firma für die Erstellung von Rechnungsprüfungsberichten der letzten 5 Jahre, aus dem Bereich der Auftraggeberschaft (Bundesverwaltung, Staat, staatsnahe Betriebe)
Für jedes Referenzprojekt ist ein eigenes, ausgefülltes Referenzblatt beizulegen.
Die Bedarfsstelle behält sich das Recht vor, sich mit der oder den genannten Personen in Verbindung zu setzen.

EK03 Personelle Ressourcen
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) verfügen über die nötigen, personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft beschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
1) Bestätigung (im Anhang 1)

EK04 Ansprechpartner/in
Die Anbieterin benennt eine/n Ansprechpartner/in (Single Point of Contact, SPoC), welche/r bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und benötigte Entscheide herbeiführen kann.
Bei Unternehmen mit oder ohne Subakkordanten ist diese Person beim auftragnehmenden Unternehmen angestellt.
Bei Bietergemeinschaften definiert die Bietergemeinschaft selbstständig, welches Unternehmen in der Bietergemeinschaft federführend ist. Dieses Unternehmen stellt dann den/die Ansprechpartner/in.
Das SECO wird in jedem Fall zunächst – und zumeist ausschliesslich – mit dieser Person die Belange rund um das Mandat besprechen.
Nachweise
1) Bestätigung (im Anhang 1)
2) Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertretung des SPoC.

EK05 Schlüsselpersonen und Sprachkenntnisse
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) verpflichten sich, Schlüsselpersonen mit folgenden Sprachkenntnissen einzusetzen:
• Deutsch, Französisch (mündlicher Ausdruck, schriftliches Verständnis);
• Italienisch (schriftliches Verständnis).
Als Schlüsselpersonen gelten:
• Der SPoC der Anbieterin und weiterer Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
• Partner der Anbieterin und weiterer Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) mit direkter Verantwortung für das Dossier
• Auditoren der Anbieterin und weiterer Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft), die sich mit der Mehrzahl der Stichprobenkontrollen befassen, sowie ihre jeweiligen Stellvertreter
Diese Personen müssen in der Lage sein, die erforderlichen Dokumente in einer der folgenden Sprachen zu erstellen:
• Deutsch oder Französisch.
Nachweis
1) Bestätigung (im Anhang 1)
2) Sprachkompetenzen sind aus den CV und/oder Referenzbeispielen ersichtlich

EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen (Subakkordanten und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin resp. das federführende Unternehmen in einer Bietergemeinschaft diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin resp. das federführende Unternehmen in einer Bietergemeinschaft verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Einsatz von Personal auftreten, wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin resp. das federführende Unternehmen in einer Bietergemeinschaft ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
1) Bestätigung (im Anhang 1)

EK07 Akzeptanz der AGB des Bundes
Die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen einer Bietergemeinschaft akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
1) Bestätigung (im Anhang 1)

EK08 Unabhängigkeit
Da die Schweiz ein kleines Land ist, gibt es nicht viele qualifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die über die für die Erfüllung dieses Auftrags erforderlichen Kompetenzen verfügen. Es ist daher möglich, dass die an dieser Ausschreibung beteiligten Anbieterinnen und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen bereits in der Vergangenheit Aufträge für die Auftraggeberin ausgeführt haben oder in naher Zukunft ausführen werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen die Anbieterin und alle ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen ihre Verhältnisse zu den Kantonen und zum SECO im Angebot beschreiben.
Die Unabhängigkeit der Anbieterin und aller ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen ist eines derjenigen Kriterien, welche bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt werden.
Anforderungen an die Prüferinnen und Prüfer
• Unabhängigkeit von der Sektion Regional- und Raumordnungspolitik des SECO, definiert als «keine Mandate der Sektion Regional- und Raumordnungspolitik in den letzten vier Jahren und/oder in den nächsten 12 Monaten»
• Unabhängigkeit von den Kantonen, die geprüft werden, definiert als «keine Mandate der geprüften Kanone in den letzten vier Jahren und/oder in den nächsten 12 Monaten»
• Falls die Unabhängigkeit gemäss vorstehenden Definitionen nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet ist, d.h. solche Mandate oder andere Verbindungen bestehen, in den nächsten 12 Monaten entstehen oder in den letzten 4 Jahren bestanden haben, so sind diese im Angebot offenzulegen, inkl. Bezeichnung der Art der Mandate/Verbindungen. Damit wird Transparenz über die Art der Verbindungen hergestellt, welche es dem SECO ermöglicht, allfällige besondere Auflagen an die Prüfung zu stellen und/oder die Prüfung durch andere Firmen in der Bietergemeinschaft oder durch Subakkordanten zu verlangen. Dabei kommt bei den Kantonen das beschriebene Verfahren zur Lösung von Interessenkonflikten zur Anwendung.
Nachweise
1) Bestätigung
2) Falls vorhanden: Offenlegung der Verbindungen sowie ihrer Art (in der rechten Spalte, per Referenz auf die entsprechende Stelle im Angebot)
Das Verfahren zur Lösung von Interessenkonflikten für den Fall, dass die Auftragnehmerin im Rahmen dieses Mandats ein Unternehmen oder einen Kanton prüfen muss, das/der zu ihren/seinen Kunden gehört, muss im Angebot beschrieben werden (s. Pflichtenheft Kap. 5). Dabei ist es der Anbieterin und allen ggf. in das Mandat involvierten, weiteren Firmen freigestellt zu bestimmen, mit welchen Massnahmen und/oder welcher Struktur sie diese Anforderung erfüllen. Das SECO wird das vorgeschlagene Verfahren prüfen und gutheissen, wenn es nachvollziehbar und plausibel ist. Sollte das nicht der Fall sein, behält sich das SECO vor, das Angebot als nicht geeignet zu erklären und vom weiteren Verfahren auszuschliessen.

EK09 Akzeptanz Vertragsvorlage
Die Anbieterin bestätigt, dass sie die der Ausschreibung beiliegende Vertragsvorlage vorbehaltlos akzeptiert.
Die darin enthaltenen, variablen Elemente werden im Zug der Vertragsverhandlungen bestimmt und bereinigt.
Nachweise
1) Bestätigung (im Anhang 1)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Das SECO behält sich das Recht vor, die Leistungsanforderungen regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, im Rahmen der oder im Nachgang zu den strategischen Meetings mit der Auftragnehmerin (vgl. Kap. 2.9). Diese Anpassungen können auch zur Änderung des mit der Auftragnehmerin vereinbarten Vertrages oder zu dessen Kündigung führen.

Das SECO behält sich zudem das Recht vor, bei aus seiner Sicht ungenügender Qualität der Arbeiten die Auftragnehmerin schriftlich darauf hinzuweisen und eine umgehende Verbesserung der Vorgehensweise zur Mandatserfüllung zu verlangen, mit dem Ziel, die Qualität wieder auf das erforderliche Niveau zu heben. Werden diese Massnahmen nicht innerhalb von max. 3 Monaten mit der Auftraggeberin definiert und dann von der Auftragnehmerin umgesetzt und/oder bleibt die Qualität aus Sicht des SECO nach 3 Monaten weiterhin ungenügend, behält sich das SECO das Recht vor, den mit der Auftragnehmerin vereinbarten Vertrag zu kündigen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Direktion für Standortförderung, Regional- und Raumordnungspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1214773 (21241) 704 Mandat_2001 Stichprobenkontrollen zur Covid-19