Zuschlag 1227305: (21152) 606 Mobiles Grenzkontrollsystem (EZV)
Publiziert am: 9. November 2021
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Den Zuschlag erhält die Firma Xplain AG. Die offerierte Gesamtlösung überzeugt aus fachlicher und technischer Sicht. Insbesondere konnte der Anbieter durch die sehr gute Erfüllung der fachlichen Zuschlagskriterien wie auch technischen Zuschlagskriterien hinsichtlich der Integration, Kompatibilität wie auch Konfigurierbarkeit, Weiterentwicklung und Wartung mit seiner Gesamtlösung überzeugen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% / 3'000 Punkte | ZK 1: Fachliche Anforderungen, gemäss Anforderungskatalog ZK 1.1 bis 1.22 |
10% / 1'000 Punkte | ZK 2: Technische Anforderungen, gemäss Anforderungskatalog ZK 2.1 bis 2.4 |
5% / 500 Punkte | ZK 3: Projekt und Weiterentwicklung, gemäss Anforderungskatalog ZK 3.1 |
5% / 500 Punkte | ZK 4: Wartung und Pflege, gemäss Anforderungskatalog ZK 4.1 bis 4.2 |
20% / 2'000 Punkte | ZK 5: Präsentation der Lösung, gemäss Anforderungskatalog ZK 5.1 bis 5.6 |
20% / 2'000 Punkte | ZK 6: Total Preis gemäss Preisblatt, Anhang 02, A_mobGKS und C_mobGKS_Wartung_Pflege / Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung des ZK 6 |
10% / 1'000 Punkte | ZK 7: Total Preis gemäss Preisblatt, Anhang 02, Zusammenfassung B_mobGKS_Pooltage / Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung des ZK 7 |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.11.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 4'311'231.00
- Optionen: CHF 4'057'866.75
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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