Ausschreibung 1203827: (21152) 606 Mobiles Grenzkontrollsystem (EZV)

Publiziert am: 22. Juni 2021

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Die EZV will einen Anbieter evaluieren, welcher fähig sind, ein Standard-Produkt für das ausgeschriebene mobile Grenzkontrollsystem
• zu liefern und für den Auftraggeber zu konfigurieren
• in die IT Landschaft (insbesondere MDM) des Auftraggebers zu integrieren
• mit den Datenbanken und Schnittstellen für die Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenzen sowie an den Schengen-Aussengrenzen zu verknüpfen
• in der Organisation des Auftraggebers einzuführen
• den technischen Support, die Wartung und die Weiterentwicklung zu leisten

Die ausführlichen Ausschreibungsgegenstände (Software, Dienstleistungen) sind im Pflichtenheft und dessen Anhängen vollständig beschrieben.
Siehe auch Ziffer 2.9.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 72510000: Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
  • 51610000: Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juni 2021 Publikationsdatum
22. Juni 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Beilage B) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Fragen und die Eingabe des Angebotes).

Sie können die vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, das Dokument downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

6. Juli 2021 Frist für Fragen

Siehe auch Ziffer 9.1.3 des Pflichtenhefts.
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

2. August 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

9. August 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% / 3'000 Punkte ZK 1: Fachliche Anforderungen, gemäss Anforderungskatalog ZK 1.1 bis 1.22
10% / 1'000 Punkte ZK 2: Technische Anforderungen, gemäss Anforderungskatalog ZK 2.1 bis 2.4
5% / 500 Punkte ZK 3: Projekt und Weiterentwicklung, gemäss Anforderungskatalog ZK 3.1
5% / 500 Punkte ZK 4: Wartung und Pflege, gemäss Anforderungskatalog ZK 4.1 bis 4.2
20% / 2'000 Punkte ZK 5: Präsentation der Lösung, gemäss Anforderungskatalog ZK 5.1 bis 5.6
20% / 2'000 Punkte ZK 6: Total Preis gemäss Preisblatt, Anhang 02, A_mobGKS und C_mobGKS_Wartung_Pflege / Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung des ZK 6
10% / 1'000 Punkte ZK 7: Total Preis gemäss Preisblatt, Anhang 02, Zusammenfassung B_mobGKS_Pooltage / Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung des ZK 7

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis:
Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 2
Referenzen / Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Erfahrung in Vorhaben verfügt, die in Umfang und Komplexität mit den in den Leistungbeschrieben der jeweiligen Arbeitspakete geforderten Leistungen vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz aus, welche zum Ausschreibungszeitpunkt in Betrieb ist. Der Anbieter muss die Referenz anlässlich der Präsentation der Lösung vorzeigen können (siehe Pflichtenheft Ziffer 3.5.5).
Die Referenz muss mindestens die folgenden Merkmale aufweisen:
- iPhone App, welche die Grenzkontrolle oder Inlandkontrolle bei Abfragen auf aktuelle Fahndungen, Personendaten, Bewilligungen, Entscheide, Ausweise oder Visa unterstützt (siehe TS 2.3).
- Die GKS Software muss ab iPhone Version 8 unter der MDM Plattform des Bundes lauffähig sein (siehe TS 2.1 und TS 2.4).
- Authentifizierung der User im SSO Portal des EJPD mittels iPhone-App mit der MobileID von Swisscom (siehe TS 2.8).
- Abfrage über das EJPD SSO Portal folgender Umsysteme: RIPOL, ISA, ISR, ASF-STD, ASF-SMV, ASF Nominals, C-SIS (Anschlusspunkt N-SIS), FABER, MOFIS, HOOGAN, C-VIS (Anschlusspunkt CVC), ORBIS (N-VIS), ZEMIS, AFIS (inklusive JMH) - (siehe TS 2.6).
- iPhone App für die AFIS Abfrage unter Verwendung der Fingerabdruckleser S.I.C Biometrics IdentiFI45 oder IdentiFI60/Kojak mit kabelloser Anbindung (siehe TS 2.3 und TS 2.5).
Nachweis: 
Als Nachweis sind im Anhang 1 (Referenzformular)  mindestens folgenden Angaben zu machen:
- Firmenname und Anschrift
- Referenzperson(en) mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Ausführungszeitraum und Ort der Durchführung des Referenzauftrages
- Umfang des durchgeführten Referenzauftrages (Kosten & Arbeitszeit)
- Umschreibung der erbrachten Leistungen

EK 3
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC im Anhang 01a "Angaben zum Anbieter".

EK 4
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung (PSP 11) gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis: 
Schriftliche Bestätigung.

EK 5
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter (https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 6
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf, Anhang 04 vorbehaltlos zu akzeptieren. Allfällige Fragen oder Unklarheiten zu den Vertragsentwürfen sind durch den Anbieter im Rahmen der Fragerunde zu thematisieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 7
Leistungserbringung vor Ort
Bereitschaft, auf Anfrage Arbeiten vor Ort beim Betreiber des Systems gemäss Pflichtenheft zu erbringen. Allfällige Arbeitsbewilligungen (u.a. Nachtarbeit) sind durch den Leistungserbringer zu organisieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 8
Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 9
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in den Ausschreibungsunterlagen umschrieben, erfüllen zu können. Dabei sind insbesondere die Anforderungen im Pflichtenheft unter Ziffer 3.5.3 (Vorgehen und Pooltage) zu beachten.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 10
Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende mit Kundenkontakt einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau C1 - gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren.
b) Die Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher oder im Ausnahmefall in französischer Sprache zu erstellen und abzuliefern.
c) Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Englischkenntnisse auf Niveau B2 (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren. können.                                                                                                                                                                                                                                    
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK 11
Bestätigung Einhaltung Datenschutz und Sicherheitsvorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass sowohl er als auch das System die Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben gemäss Pflichtenheft, Ziffer 3.5.2 in Bezug auf den Grundschutz und den erhöhten Schutzbedarf einhalten werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1203827 (21152) 606 Mobiles Grenzkontrollsystem (EZV)