Zuschlag 1222311: Gesamtprojektleitung IT-Systeme Covid-19 Impfungen BAG und Kantone

Publiziert am: 13. Januar 2022

Bundesamt für Gesundheit BAG

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma CSP AG, da sie entscheidend beim Aufbau der IT-System für die COVID-19 Impfungen als Gesamtprojektleiterin ab Januar 2021 mitgewirkt hat. Das spezifische Know How und die hohe Komplexität des Projekts sind ausschlaggebend dafür, dass eine weitere Zusammenarbeit mit CSP AG unerlässlich ist. Die Stabilität der Impfkampagne und damit verbunden die Gewährleistung der Betriebssicherheit der entsprechenden IT-Infrastruktur haben oberste Priorität. Eine Auswechslung der Gesamtprojektleitung ist stark risikobehaftet und gefährdet die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Kantonen und den weiteren Stakeholdern wie auch die Gewährleistung der Betriebssicherheit der Systeme.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79421000: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

CSP AG, St Gallen
CHF 816,196 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

11.01.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@bag.admin.ch