Zuschlag 1201779: BA-JoiningForces
Publiziert am: 11. Juni 2021
Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat
Den Zuschlag erhält die Firma Ergon Informatik AG. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien (qualitative Zuschlagskriterien und Preis) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Ergon Informatik AG ist insbesondere die generell höhere Bewertung aller Zuschlagskriterien wie auch des tieferen Angebotspreises.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Reihenfolge ihrer Nennung.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.06.2021
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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