Ausschreibung 1139841: BA-JoiningForces
Publiziert am: 12. Juni 2020
Bundesanwaltschaft BA, Generalsekretariat
Auf Bundesebene zeichnen sich insbesondere fedpol/BKP, die BA und das Bundesstrafgericht (BStGer) für die Strafverfolgung verantwortlich. Mit Einführung der neuen Strafprozessordnung (StPO) und des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) im Jahr 2011 ergab sich ein neues Rollenverständnis und damit die Gelegenheit, die Zusammenarbeit der drei grundsätzlich unabhängigen Organisationen neu zu gestalten und präziser aufeinander abzustimmen. Daher beschlossen die Direktionen von fedpol und BA im August 2015, das Programm Joining Forces (JF) zu lancieren: Ein umfassendes Veränderungsvorhaben zur Verbesserung der gesamtheitlichen Zusammenarbeit im Straf- und Rechtshilfeverfahren auf Bundesebene. Ziel des Programms JF ist, basierend auf einer elektronischen Verfahrensakte, die Strafverfahren auf Bundesebene digital abzuwickeln.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standorte der Bundesanwaltschaft BA, insbesondere in Bern und Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Juni 2020 | Publikationsdatum | |
12. Juni 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Geheimhaltungsverpflichtung kann online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ heruntergeladen werden. Dazu muss sich der Anbieter im Projekt registrieren und anschliessend die Geheimhaltungsverpflichtung herunterladen. Es steht auch ein online Frageforum zur Verfügung, zur Einreichung der schriftlichen Fragen. Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation zu beziehen von folgender Adresse: ue@ba.admin.ch Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: |
26. Juni 2020 | Frist für Fragen | Im Rahmen der Präqualifikation wird vor der Einreichung des Teilnahmeantrages am 30.06.2020 ein Frageforum stattfinden, zu der alle interessierten Anbieter eingeladen sind, welche die Geheimhaltungsverpflichtung rechtsgültig unterzeichnet haben. Zweck dieses Frageforums ist, die gegenseitige (BA und Anbieter) Beantwortung von Fragen zum Teilnahmeantrag und dem darin erwähnten Vorhaben. Voraussetzung für die Teilnahme wie auch den Versand des Protokolles ist die rechtsgültige unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung. |
21. August 2020 | Abgabetermin 16:00 | Die Anträge können per Post an die Eingabeadresse geschickt (massgebend ist der Posteingang bei der Eingabeadresse (vgl. Ziffer 1.2), nicht das Datum des Poststempels) oder werktags von 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr (freitags bis 16:00 Uhr) an der Arealloge (resp. beim Logistik SPOC, Anmeldung an der Arealloge zwingend) Guisanplatz 1, CH-3003 Bern abgegeben werden. |
21. August 2020 | Offertöffnung | Die Anträge können per Post an die Eingabeadresse geschickt (massgebend ist der Posteingang bei der Eingabeadresse (vgl. Ziffer 1.2), nicht das Datum des Poststempels) oder werktags von 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr (freitags bis 16:00 Uhr) an der Arealloge (resp. beim Logistik SPOC, Anmeldung an der Arealloge zwingend) Guisanplatz 1, CH-3003 Bern abgegeben werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
6
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Submissionsbedingungen für Teilnahmeantrag
Bleiben vorbehalten
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizulegen.
a) Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote
Alle Anbieter, auch bestehende Vertragspartner von Bundesvergabestellen insbesondere der BA haben in ihrem Angebot sämtliche Dienstleistungen und Preise für die Grundleistungen bzw. Optionen vollständig auszuweisen. Dies gilt insbesondere auch für allfällige Elemente (bspw. Lizenzen), welche die BA aktuell bereits (durch den Anbieter oder Dritte wie Lieferanten oder Lizenzgeber) bezieht bzw. bereits – dem Anbieter oder Dritten – vergütet. Die Preise für diese Elemente werden für die Beurteilung des Zuschlagskriteriums Preis (Phase 2) mitberücksichtigt, um die Gleichbehandlung aller Anbieter bzw. der verschiedenen angebotenen Lösungen zu gewährleisten. Die BA ist jedoch nicht verpflichtet, diese Elemente im Zuschlagsfall erneut zu beziehen bzw. erneut zu vergüten.
b) Im Rahmen einer Marktabklärung der BA wurde am 09.03.2020 ein RFI (Request for Information) auf simap.ch publiziert und durchgeführt. Die damals publizierten Unterlagen, sowie das Protokoll der Fragerunde vom 24.03.2020 sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die eingereichten Unterlagen der Teilnehmer werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht bekanntgegeben. Daraus ergab sich für die betreffenden Anbieter keinerlei Vorteil für diese Ausschreibung. Die Teilnahme oder Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss in diesem Vergabeverfahren.
c) Bisherige Vertragspartner der BA und weiterer Bundesvergabestelle wie z.B. der fedpol sind nicht vorbefasst und werden zum vorliegenden Vergabeverfahren zugelassen.
d) Die BA beabsichtigt vorgängig zur Angebotseinreichung mit den aus der ersten Phase qualifizierten Anbietern einen «Dialog» gemäss Art. 26a VöB basierend auf einer Dialogvereinbarung durchzuführen. Vgl. Regelung gemäss Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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