Zuschlag 1197899: Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Trassee und Umwelt - 2021-25
Publiziert am: 31. Mai 2021
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erfüllt sämtliche Eignungskriterien und überzeugt auch inhaltlich. Die Offerte zeichnet sich nebst einer zielführenden Organisation und guter Aufteilung der Schlüsselpersonen, vor allem durch ein gutes Umsetzungskonzept aus.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | ZK1.1: PREIS; GEWICHTUNG 20% Angebotstotal inkl. Nebenkosten, Rabatt und MWST |
10% | ZK 1.2: PLAUSIBILITÄT; GEWICHTUNG 10% Plausibilität der Stundenanzahl und -verteilung auf die eingesetzten Personen |
20% | ZK2: AUFGABENANALYSE, -VERSTÄNDNIS; GEWICHTUNG 20%: - Analyse der Aufgaben der Geschäftsstelle, Aufzeigen des Aufgabenverständnisses |
20% | ZK3: UMSETZUNGSKONZEPT, -ORGANISATION; GEWICHTUNG 20%: - Lösungsvorschlag (Organisation, Rollen, usw.) für Umsetzung des Auftrags |
15% | ZK4.1: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 15%: - Erfahrung in Forschung, Normierung, Projektleitung in den Bereichen Trassee und Umwelt (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
10% | ZK4.2: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER STV. WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 10%: - Erfahrung in Forschung, Normierung, Fachkenntnisse in den Bereichen Trassee und Umwelt, Projektleitungserfahrung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
5% | ZK4.3: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON ADMINISTRATIVE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 5%: - Erfahrung in der Führung von Sekretariaten, Erfahrung in der Entwicklung und Sicherstellung von administrativen Prozessen (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens glei-cher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Be-rufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.05.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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