Ausschreibung 1182799: Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Trassee und Umwelt - 2021-25

Publiziert am: 1. März 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung

Die Geschäftsstelle unterstützt die den Präsidenten und die Mitglieder der Arbeitsgruppe Trassee und Umwelt sowohl in allen administrativen als auch in wissenschaftlichen/technischen Belangen.
Sie führt fachliche Analysen im Auftrag des Arbeitsgruppen-Präsidenten durch, initiiert und begleitet Forschungsprojekte, nimmt die Qualitätskontrolle bei den Forschungsberichten vor und übernimmt administrative und koordinative Arbeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die ausgeschriebenen Leistungen sind in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Sitzungen der Arbeitsgruppen und der übrigen relevanten Gremien finden in der ASTRA-Zentrale in Ittigen oder an anderen externen Standorten statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. März 2021 Publikationsdatum
1. März 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

19. April 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. März 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis am 25.03.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleich-lautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.03.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

19. April 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

26. April 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juli 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK1.1: PREIS; GEWICHTUNG 20% Angebotstotal inkl. Nebenkosten, Rabatt und MWST
10% ZK 1.2: PLAUSIBILITÄT; GEWICHTUNG 10% Plausibilität der Stundenanzahl und -verteilung auf die eingesetzten Personen
20% ZK2: AUFGABENANALYSE, -VERSTÄNDNIS; GEWICHTUNG 20%: - Analyse der Aufgaben der Geschäftsstelle, Aufzeigen des Aufgabenverständnisses
20% ZK3: UMSETZUNGSKONZEPT, -ORGANISATION; GEWICHTUNG 20%: - Lösungsvorschlag (Organisation, Rollen, usw.) für Umsetzung des Auftrags
15% ZK4.1: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 15%: - Erfahrung in Forschung, Normierung, Projektleitung in den Bereichen Trassee und Umwelt (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)
10% ZK4.2: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER STV. WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 10%: - Erfahrung in Forschung, Normierung, Fachkenntnisse in den Bereichen Trassee und Umwelt, Projektleitungserfahrung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)
5% ZK4.3: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON ADMINISTRATIVE UNTERSTÜTZUNG; GEWICHTUNG 5%: - Erfahrung in der Führung von Sekretariaten, Erfahrung in der Entwicklung und Sicherstellung von administrativen Prozessen (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens glei-cher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität und im entsprechenden Aufgabenbereich); Be-rufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung
EK2: Sprachen
EK3: Verfügbarkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Nachweis der Unternehmung über die Erfahrung in der fachlichen und administrativen Unterstützung von Fachorganisationen im entsprechenden Aufgabenbereich (Nachweis mittels eines Referenzprojekts mit vergleichbarer Komplexität).

Zu EK2: Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters oder dessen Stellvertreters in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch (Muttersprache/mind. C1 oder gleichwertig). Die Sprachen Deutsch und Französisch müssen dabei bei mind. einer Person vereint sein.

Zu EK3: Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des Projektleiters im Durchschnitt 20% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist. Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des stellvertretenden Projektleiters im Durchschnitt 10% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Verhandlungen bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch