Ausschreibung 1067307: (19061) 317 Realisierung, Pflege und Support der Applikation SVS

Publiziert am: 21. März 2019

Bundesamt für Statistik BFS

Aufgabe des BFS ist es, die Kriminalität und die Reaktionen der Behörden darauf statistisch zu beobachten.
Die Statistiken des Vollzugs geben Auskunft über alle in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesenen und entlassenen Personen, die Vollzüge in Form der gemeinnützigen Arbeit und der elektronischen Überwachung.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, der die Realisierung, die Pflege und den Support einer individualen Applikation für die Aufbereitung der statistischen Daten des Vollzugs gewährleisten kann, sowie die Weiterentwicklung von Verbesserungen und Erweiterungen.
Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Grundleistungen (MA) und zwei Optionen (OP, siehe Ziffer 2.9) wie folgt ausgeschrieben:
- MA01: Realisierung Applikation SVS im Zeitraum 01.01.2020 – 30.06.2021
- MA02: Pflege und Support Applikation SVS im Zeitraum 01.07.2021 – 30.06.2027


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Statistik BFS
Espace de l’Europe 10
CH - 2010 Neuchâtel

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72212000: Programmierung von Anwendersoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. März 2019 Publikationsdatum
21. März 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

9. April 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

10. Mai 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Mai 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2020 Geplanter Projektstart
30. Juni 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
26% ZK1.1 Vorgehensvorschlag für die Realisierung der Applikation SVS
12% ZK1.2 Vorgehensvorschlag für die die Pflege und den Support der Applikation SVS
24% ZK1.3 Schlüsselpersonen
8% ZK1.4 Weiterentwicklung von Verbesserungen und Erweiterungen
30% ZK2 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact) sowie einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen / Schlüsselpersonen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Der Anbieter sichert ein Team von qualifizierten Fachpersonen zu, welches die Aufgaben für die Realisierung, die Pflege und den Support der Applikation übernehmen kann.
Das Team besteht aus mindestens einem «Projektleiter» und einem «Entwickler». Eine Beschreibung für jede Rolle ist im Kapitel 4 «Personnes-clés» des Pflichtenhefts zur Verfügung gestellt.
Die Rolle "Projektleiter" muss unbedingt vom Anbieter besetzt werden. Der Anbieter kann jedoch Subunternehmer für die Rolle "Entwickler" einsetzen.
Der Anbieter kann eine einzelne Person einreichen, wenn sie alle erforderlichen Kompetenzen und eine bestätigte Erfahrung in beiden Rollen hat und die Person in der Lage ist, alle für beide Rollen beschriebenen Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu übernehmen.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 und französische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 oder deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und französische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 entsprechend Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER verfügen und kommunizieren (mündlich und schriftlich) können und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
Der Anbieter bestätigt, dass die Schlüsselpersonen, die in den Rollen "Projektleiter" und "Entwickler" vorgesehen sind, über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen.

EK06
Sitzungen
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, die Sitzungen am Standort der Bedarfsstelle des BFS (Neuchâtel) zu erbringen. Dies beinhaltet spezifisch:
- 4 - 6 Workshops oder Meetings pro Monat während der Leistung MA01 Realisierung der Applikation
- 2 - 4 Meetings pro Jahr während der Leistungen MA02/OP01 Pflege und Support.
Die Kosten der Reisen und die Reisezeit werden weder vergütet noch übernommen.

EK07
Entwicklungs- und Testumgebung
Der Anbieter bestätigt, die für die ganze Dauer der Realisierungs-, Pflege und Supportarbeiten erforderliche Entwicklungs-/Testplattform inkl. Tools und Lizenzen sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind.

EK08
Support / Service Levels
Der Anbieter bestätigt, dass er einen Support bereitstellen wird, bezüglich der Reaktionszeit, welche die Service Levels gemäss Kapitel 3.2.6 des Pflichtenheftes erfüllt.

EK09
Quellcodes der Applikation
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche Quellcodes, Libraries sowie deren Dokumentationen, welche im Rahmen der Realisierung, Pflege und Support der Applikation erarbeitet wurden, dem Auftraggeber abzutreten.
Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen.

EK10
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Durchführung der Leistungen keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen der Offerte inbegriffen.

EK11
HERMES
Der Anbieter akzeptiert, dass die Realisierung der Applikation SVS nach der offiziellen Projektführungsmethode der Bundesverwaltung HERMES 5 geführt werden.

EK12
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK13
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK14
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Anhang [A6] Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK15
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er die folgenden AGB akzeptiert:
- ABG für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK16
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf [B2] und den Werkvertragsentwurf [B3] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK17
Personelle Ressourcen / Stellvertretung
Der Anbieter muss eine Stellvertretung für die Rollen "Projektleiter" und "Entwickler" sicherstellen, die die im Pflichtenheft beschriebenen Aufgaben übernehmen und bei Bedarf das Personal ersetzen können.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Statistik BFS
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch