Ausschreibung 1051545: (18254) 704 Optimierung RAV-Beratung

Publiziert am: 10. Dezember 2018

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (SECO-TC) ist auf Bundesebene das verantwortliche Organ für die Arbeitslosenversicherung. SECO-TC schreibt ein Projekt aus, um die Beratung von Stellensuchenden auf den RAV zu optimieren. Damit wird die RAV-Beratung auf künftige Herausforderungen vorbereitet.
Zusammen mit mehreren interessierten Kantonen der Deutsch- und Westschweiz hat SECO-TC zwei Teilprojekte in Form experimenteller Feldversuche lanciert. Die Teilprojekte sind im Anhang skizziert. Das Erste besteht aus einem intensiven Training für Personalberatende; das Zweite aus einer erhöhten Kontaktdichte.
Für beide Teilprojekte sucht SECO-TC Fachpersonen in Projektleitung, Beratung oder Coaching (Los 1) sowie Evaluierende (Los 2).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Deutsch- und französischsprachige Schweiz, bei den kantonalen Arbeitsvermittlungsstellen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 79000000: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Projektleitung, Beratungstraining und formative Evaluation

    Hinweis: Um die Unabhängigkeit der Evaluation sicherzustellen, können sich Anbietende lediglich auf eines der beiden Lose bewerben.

  • Lot 2:

    Summative Evaluation und Kosten-Nutzen-Analyse

    Hinweis: Um die Unabhängigkeit der Evaluation sicherzustellen, können sich Anbietende lediglich auf eines der beiden Lose bewerben.

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Dezember 2018 Publikationsdatum
10. Dezember 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3. Januar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. Januar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Februar 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. Mai 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Projektleitung, Beratungstraining und formative Evaluation Hinweis: Um die Unabhängigkeit der Evaluation sicherzustellen, können sich Anbietende lediglich auf eines der beiden Lose bewerben.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 15.05.2019 bis 31.12.2022

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Angebotspreis
3000 Punkte ZK02 Erfahrung in der Beratungs- und Coaching-Branche
1000 Punkte ZK03 Erfahrung Projektleiter
1500 Punkte ZK04 Schulungskonzepte
1500 Punkte ZK05 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Summative Evaluation und Kosten-Nutzen-Analyse Hinweis: Um die Unabhängigkeit der Evaluation sicherzustellen, können sich Anbietende lediglich auf eines der beiden Lose bewerben.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 15.05.2019 bis 31.12.2024

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK01 Angebotspreis
3000 Punkte ZK02 Referenzen
4000 Punkte ZK03 Konzepte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien Los 1:

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und alle Subunternehmer verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkundes des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK02
Erfahrung in der Beratungsschulung
Der Anbieter verfügt über 2 Referenzmandate
- bei denen aktuell beim Anbieter oder seinem Subunternehmer angestellte Personen beteiligt waren,
- es um die wiederholte und angewandte Schulung/Training von Beratungspersonen oder Coaches ging
- und bei denen mehr als 10 solche Trainings durchgeführt wurden.
Es zählen nur Referenzen aus Projekten, die nicht vor 2013 abgeschlossen wurden. Aktuell noch laufende Projekte/Mandate sind zugelassen. Der Anbieter oder sein Subunternehmer müssen aber seit mindestens 6 Monaten Leistungen erbringen.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 6 zu beschreiben. Referenzen von Subunternehmern sind auch zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Das Dokument ist jeweils mit Name und Vorname der Auskunftsperson dem Angebot beizulegen.

EK03
Erfahrung in der Analyse von Beratungssituationen und -techniken
Die vom Anbieter für die Beratungsanalyse vorgesehene Person verfügt über mind. 1 Referenz zur wissenschaftlichen Analyse von Beratungssituationen und –techniken.
Es zählen nur Referenzen aus Studien und Evaluationen, die abgeschlossen sind und nach 2013 abgeschlossen wurden.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 6 zu beschreiben. Referenzen von Subunternehmern sind auch zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Ansprechpartner SPOC
Der Anbieter bestätigt, dass der Auftraggeber beim Anbieter über einen zentralen Ansprechpartner (SPOC) und eine Stellvertretung verfügt, welche bei Problemen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig und während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.
Als Nachweis ist das Formular Ansprechperson (Anhang 4) für die Personen SPOC und Stv. SPOC vollständig auszufüllen.

EK05
Umgang und Schutz der Daten
Der Umgang mit Daten zu Stellensuchenden, Personalberatenden oder Teamleitenden sowie mit Videomaterial entspricht den Datenschutzbestimmungen des Bundes (insbesondere das Datenschutzgesetz und die Verordnung abrufbar unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html und https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19930159/index.html), des AVIG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820159/index.html) und AVG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890206/index.html) sowie den jeweils anwendbaren kantonalen Bestimmungen.

EK06
Überlassen der Studienergebnisse und erhobenen Daten
Der Anbieter überlässt die Studienergebnisse- und die im Rahmen des Auftrages erhobenen Daten vollumfänglich dem SECO und stellt die entsprechenden Dokumente elektronisch zur Verfügung. Mit Einwilligung des Auftraggebers kann er die Daten für wissenschaftliche Zwecke weiterverwenden.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration (Anhang 7).

EK07
Kooperation mit anderen Anbietern
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem Anbieter der ökonomischen Evaluation (Los 2), dem SECO, den Kantonen und weiteren Stakeholdern (inkl. der Begleitgruppe des Projektes).

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK11
Wettbewerbsneutralität staatlicher Anbieterinnen
Anbieterinnen mit staatlichem Hintergrund (vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Beteiligung durch Bund, Kanton oder Gemeinde) haben ihre Marktbetätigungserlaubnis nachzuweisen und die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung ihrer Offerte zu bestätigen.
Das Nichtvorliegen einer Markbetätigungserlaubnis oder ein Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität gilt bei Anbieter mit staatlichem Hintergrund als Ausschlussgrund nach Art. 11 BöB.
Anbieter ohne staatlichen Hintergrund: Von Anbietern ohne staatlichem Hintergrund genügt die Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.
Nachweis:
Anbieter mit staatlichem Hintergrund: Bestätigung der Marktbetätigungserlaubnis und der wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der Offerte.
Auf Nachfrage der Vergabestelle: Zusätzliche, nachvollziehbare Dokumentation über die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Offerte und die Marktbetätigungserlaubnis
Anbieter ohne staatlichem Hintergrund: Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.

EK12
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf im Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.

Eignungskriterien Los 2:

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und alle Subunternehmer verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkundes des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über 2 (noch laufende oder bereits abgeschlossene) Referenzen aus dem In- oder Ausland, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (statistische Analyse kausaler Zusammenhänge) und Umfang (eingehende Analyse inkl. Publikation) vergleichbar sind.
Es zählen nur Referenzen auf Studien und Evaluationen, die nach 2013 abgeschlossen wurden oder noch am laufen sind.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 6 (Referenzformular) zu beschreiben. Je Referenz ist als Dokumentation ein Schluss- oder Zwischenbericht, ein wissenschaftlicher Fachartikel oder ein Working Paper erforderlich.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Das Dokument ist jeweils mit Name und Vorname der Auskunftsperson dem Angebot beizulegen.

EK03
Ansprechpartner SPOC
Der Anbieter bestätigt, dass der Auftraggeber beim Anbieter über einen zentralen Ansprechpartner (SPOC) und eine Stellvertretung verfügt, welche bei Problemen im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig und während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.
Als Nachweis ist das Formular Ansprechperson (Anhang 4) für die Personen SPOC und Stv. SPOC vollständig auszufüllen.

EK04
Berufskodex SEVAL
Der Anbieter bestätigt, dass er sich für die Evaluation an den Qualitätsidealen der Schweizer Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) orientiert. (https://www.seval.ch/app/uploads/2018/01/SEVAL-Standards-2016_d.pdf).

EK05
Umgang und Schutz der Daten
Der Umgang mit Daten zu Stellensuchenden, Personalberatenden oder Teamleitenden sowie mit Videomaterial entspricht den Datenschutzbestimmungen des Bundes (insbesondere das Datenschutzgesetz und die Verordnung Abrufbar unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920153/index.html und https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19930159/index.html), des AVIG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820159/index.html) und AVG (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890206/index.html) sowie den jeweils anwendbaren kantonalen Bestimmungen.

EK06
Überlassen der Studienergebnisse und erhobenen Daten
Der Anbieter überlässt die Studienergebnisse- und der im Rahmen des Auftrages erhobenen Daten vollumfänglich dem SECO und stellt die entsprechenden Dokumente elektronisch zur Verfügung. Mit Einwilligung des Auftraggebers kann er die Daten für wissenschaftliche Zwecke weiterverwenden.
Nachweis:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration (Anhang 7).

EK07
Kooperation mit anderen Anbietern
Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem Anbieter von Los 1, dem SECO, den Kantonen und weiteren Stakeholdern (inkl. der Begleitgruppe des Projektes).

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter sowie alle Subunternehmer sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK11
Wettbewerbsneutralität staatlicher Anbieterinnen
Anbieterinnen mit staatlichem Hintergrund (vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Beteiligung durch Bund, Kanton oder Gemeinde) haben ihre Marktbetätigungserlaubnis nachzuweisen und die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung ihrer Offerte zu bestätigen.
Das Nichtvorliegen einer Markbetätigungserlaubnis oder ein Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität gilt bei Anbieter mit staatlichem Hintergrund als Ausschlussgrund nach Art. 11 BöB.
Anbieter ohne staatlichen Hintergrund: Von Anbietern ohne staatlichem Hintergrund genügt die Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.
Nachweis:
Anbieter mit staatlichem Hintergrund: Bestätigung der Marktbetätigungserlaubnis und der wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der Offerte.
Auf Nachfrage der Vergabestelle: Zusätzliche, nachvollziehbare Dokumentation über die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Offerte und die Marktbetätigungserlaubnis
Anbieter ohne staatlichem Hintergrund: Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.

EK12
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 9 des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Die Durchführung des Projekts steht unter Vorbehalt, dass für beide Lose ein geeignetes Angebot gefunden wird.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1051545 (18254) 704 Optimierung RAV-Beratung